Günter Rudolph kritisierte Versagen des Verfassungsschutzes bei der Zuteilung der Waffenbesitzkarte an Markus H.

Bild: Angelika Aschenbach

Der Lübcke-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags (UNA 20/1) hat heute beleuchtet, welche Vorgänge sich auf der behördlichen Arbeitsebene vor dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten ereignet haben. Im Zentrum stand dabei die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für den seinerzeit mit angeklagten Markus H., der als Helfer und Unterstützer von Stephan Ernst galt, dem Mörder von Dr. Walter Lübcke. Die zuständige Behörde bei der Stadt Kassel hatte H. die Waffenbesitzkarte verweigert, das Verwaltungsgericht sprach ihm hingegen das Recht zu, Waffen zu besitzen. Grundlage für die Entscheidung des Gerichts waren offensichtlich unvollständige Informationen über den rechtsextremen Hintergrund von Markus H.

Der Obmann der SPD-Fraktion um Untersuchungsausschuss, Fraktionsvorsitzender Günter Rudolph, sagte dazu am Donnerstag in Wiesbaden: „Markus H. konnte nur deshalb legal Schusswaffen besitzen, weil der hessische Verfassungsschutz der zuständigen Behörde bei der Stadt Kassel und vor allem dem Gericht wesentliche Informationen nicht übermittelt hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Informationen absichtlich nicht weitergegeben wurden, oder ob dem eine mangelnde Koordination innerhalb des Landesamtes für Verfassungsschutz zugrunde lag. Der Vorgang zeigt, dass der hessische Verfassungsschutz seinerzeit schlecht aufgestellt war. Die politische Verantwortung dafür tragen der heutige Ministerpräsident Bouffier, in dessen Amtszeit als Innenminister die Dinge beim Landesamt ins Rutschen geraten sein müssen, und der aktuelle Innenminister Peter Beuth, dessen Ankündigung, das Amt auf Vordermann zu bringen, offensichtlich keine wirksamen Taten gefolgt sind.“

Zuvor hatte sich in der Anhörung eines Sachbearbeiters beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bestätigt, dass zahlreiche wichtige Informationen über den Rechtsextremen Markus H. vom Verfassungsschutz nicht an die Waffenbehörde der Stadt Kassel und an das Gericht, das über die Erteilung der Waffenbesitzkarte zu entscheiden hatte, weitergeleitet wurden. So teilte das LfV beispielsweise nicht mit, dass H. an einschlägigen Veranstaltungen der NPD und der so genannten „Freien Kräfte“ teilgenommen hatte. Auch die beim LfV vorhandenen Erkenntnisse darüber, dass H. auf der Internetplattform Youtube eindeutig rechtsextreme und antisemitische Inhalte mit Bezügen zum Nationalsozialismus und zum so genannten NSU geteilt hatte, wurden nicht weitergegeben.

„Das, was das LfV über Markus H. wusste, unterlag teilweise nicht der Geheimhaltung. Das Amt hätte die Informationen also problemlos an die entscheidenden Stellen weitergeben können. Dass dies nicht geschehen ist, bedeutet: Der hessische Verfassungsschutz hat hier in dramatischer Weise versagt. Dass sich ein bekennender und dem LfV bekannter Rechtsextremist wie Markus H. vor Gericht die Erlaubnis zum Besitz von Waffen erstreiten konnte, weil entscheidende Informationen des Verfassungsschutzes nicht dorthin weitergegeben wurden, ist und bleibt ein Skandal“, so Günter Rudolph.