Es braucht eine unabhängige Instanz

Der Hessische Rundfunk (hr) berichtet heute über einen Beschwerdefall innerhalb der hessischen Polizei. Dem Bericht zufolge hatte ein Polizist aus Bischofsheim dem zuständigen Polizeipräsidenten in Darmstadt über interne Missstände berichtet, woraufhin dieser Mann versetzt und angezeigt wurde. Seine Beschwerde hat der Polizist nun öffentlich gemacht und sie als Petition beim Hessischen Landtag eingereicht.

Dazu sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, am Freitag: „Diese Geschichte macht mich fassungslos, aber sie ist auch ein gutes Beispiel dafür, warum wir dringend eine unabhängige Instanz brauchen, an die sich unsere Polizeibeamtinnen und -beamten bei Missständen und Fehlern wenden können.“ Rudolph bezieht sich auf einen von der SPD-Fraktion im Januar eingebrachten Gesetzentwurf für einen Landesbeauftragten der hessischen Polizei. „Dass Polizeibeamte, die Probleme aus ihrem dienstlichen Umfeld melden wollen, fürchten müssen, versetzt oder gar selbst angezeigt zu werden, ist ein untragbarer Zustand. Solche Berichte schüren Ängste und führen dazu, dass Fehler nicht auf- sondern verdeckt werden und das kann nicht im Interesse der Landesregierung sein. Unser Gesetzentwurf könnte hier Abhilfe schaffen“, so Rudolph.

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht vor, dass sich auch Bürgerinnen und Bürger an die unabhängige Stelle wenden können, um Beschwerden über polizeiliche Maßnahmen zu melden. Polizeibeamtinnen und -beamte sollen sich mit Eingaben im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an die oder den Landespolizeibeauftragten wenden können. Dieser soll in einem jährlichen Bericht an den Hessischen Landtag über seine Tätigkeit berichten. Bei besonderen Vorgängen sei zudem unverzüglich der Innenausschuss des Landtages zu informieren.

„Ich glaube dieser Vorfall hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig es ist, in dieser Frage voranzukommen und bin froh, dass wir bereits für den 24. September eine Anhörung zu unserem Gesetzentwurf festgesetzt haben“, so Rudolph.