Unsensibler Umgang mit Datenschutz und Bürgerrechten

Bild: Angelika Aschenbach

Anlässlich der Pressekonferenz eines Bündnisses aus Bürgerrechtlern und Datenschützern zur heute eingelegten Verfassungsbeschwerde gegen das Hessische Polizeigesetz und das Hessische Verfassungsschutzgesetz sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Tobias Eckert, am Dienstag in Wiesbaden: „Die Verfassungsbeschwerde ist die Quittung für den unsensiblen Umgang von Schwarzgrün mit Datenschutz und Bürgerrechten. Gerade und insbesondere bei Gesetzgebungsverfahren, die wie hier sensible Grundrechtseingriffe zum Inhalt haben, ist es unabdingbar, in einem ordentlichen Anhörungsverfahren Sachverständige zu Wort kommen zu lassen, ihre Kritik ernst zu nehmen und diese gegebenenfalls im Rahmen des weiteren Verfahrens zu berücksichtigen. Genau dies ist hier nicht passiert. Die Gesetzesänderungen wurden im letzten Jahr mit der Brechstange durch das Parlament gebracht und sorgten damit für einen Tiefpunkt des Parlamentarismus in Hessen.“

Der SPD-Politiker erinnerte in diesem Zusammenhang an die Kritik seiner Fraktion im letzten Jahr.

„Das Gesetzgebungsverfahren, das die Regierungsfraktionen angestoßen haben, galt ursprünglich dem Verfassungsschutzgesetz. Die damals zunächst im Bereich des Verfassungsschutzes geplanten Ausweitungen der Befugnisse, wie beispielsweise die Ermöglichung von Online-Durchsuchungen, haben wir deutlich kritisiert. Auch die Experten waren sich in der Anhörung einig, dass die von Schwarzgrün geplanten Regelungen gleich aus mehreren Gründen verfassungswidrig sind. Nach der Anhörung, also im laufenden Verfahren,  nahm  Schwarzgrün dann nebenbei gleich 29 Änderungen im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor – und entzog diese Änderungen damit einer Einschätzung durch Experten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens“, so Eckert.

Ein solches Vorgehen dürfe sich nicht wiederholen. Die mit der Verfassungsschutzbeschwerde aufgeworfenen Fragen hätten auch im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens diskutiert werden können und müssen. Dies hat Schwarzgrün mit politischer Mehrheit verhindert. Wir sind sehr gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht die inhaltlichen Fragen bewertet, die im parlamentarischen Verfahren nicht in angemessener Weise beraten werden