In der abschließenden Plenardebatte zur Änderung der Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, die vorgesehenen Änderungen begrüßt. Die Anpassung der Grundentschädigung der Abgeordneten entsprechend des so genannten Nominalindexes sei angemessen und maßvoll.
Rudolph sagte am Montag im Hessischen Landtag: „Es gibt im Parlament eine breite Mehrheit von CDU, SPD, Grünen und FDP für das Verfahren. Der Nominalindex ist eine objektive Bemessungsgröße, die von einer neutralen Stelle, nämlich dem Statistischen Landesamt, aus verschiedenen Parametern berechnet wird. Insofern geht insbesondere die unsachliche und faktenfreie Kritik der AfD an der Regelung ins Leere. Und dass nach mehr als zwanzig Jahren der Höchstbetrag für die Beschäftigung von Mitarbeitern für Abgeordnete erstmals wieder nennenswert angehoben wird, ist richtig: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten gute, wertvolle Arbeit. Und entsprechend sollen sie auch bezahlt werden. Insofern haben wir fraktionsübergreifend eine sinnvolle, angemessene Regelung gefunden.“