
In der 5., 6. und 7. Plenarsitzung (26.-28. Februar) stehen vier große Themen in Form eines Gesetzentwurfs zum Schutz von Wohnraum, eines Entschließungsantrags für einen neuen Sozialstaat, eines Antrags für eine Dunkelfeldstudie in Hessen und eines Antrags zur Anerkennung von Nachbarschaftshelfern auf der Tagesordnung.

1. Gesetzentwurf: Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Im Jahr 2004 wurde das Gesetz zur Wohnraumzweckentfremdung in Hessen außer Kraft gesetzt. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt hat sich seitdem drastisch verschärft – bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware. Weil leere Wohnungen beim Verkauf höhere Preise erzielen als vermietete Wohnungen, hat ein Teil der Immobilienbesitzer in Hessen gar kein Interesse an einer Vermietung. Und weil Gewerbemieten meist höher als Wohnungsmieten sind, wird oft Wohnraum als Bürofläche genutzt. Mit dem Wohnraumschutzgesetz will die SPD-Fraktion gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kommunen im Fall eines begründeten Verdachts auf Zweckentfremdung von Wohnraum wirksame Kontroll- und Handlungsbefugnisse erhalten. Städte und Gemeinden sollen Zweckentfremdungen per Anordnung beenden können.

2. Entschließungsantrag: „Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit“
Indem Ministerpräsident Volker Bouffier von einer „Beerdigung der sozialen Marktwirtschaft“ spricht, verkennt er, dass es in der aktuellen Diskussion um zukunftsfähige Vorschläge für eine Reform des Sozialstaates geht. Deshalb hat die SPD-Fraktion einen Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht. Darin fordert sie, dass sich der Landtag zu einer modernen Arbeitsgesellschaft und der Einführung eines Rechts auf Weiterbildung bekennt. Weitere Punkte des Antrags betreffen die längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I in Qualifizierungsphasen und die Einführung des Rechts auf Heimarbeit, die Schaffung von Zeitkonten und den Ausbau von Brückenteilzeit. Auch soll sich der Landtag für einen Mindestlohn von 12€ aussprechen, um eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu garantieren.

3. Antrag: „Dunkelfeldstudie in Hessen durchführen“
Am 14. Februar hatte Innenminister Peter Beuth (CDU) die Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 (PKS) vorgestellt. Diese erfasst Straftaten, die der Polizei durch Anzeigen von Bürgern und Wahrnehmung der Polizei bekannt sind. Für ein vollständiges Bild der Kriminalitätsbelastung Hessens reicht das jedoch nicht aus. Deshalb fordert die SPD-Fraktion die Durchführung einer Dunkelfeldstudie in Hessen. Bei einer solchen Studie werden repräsentativ ausgewählte Personen nach ihrer Lebenssituation, Erfahrungen mit Kriminalität im vergangenen Jahr, Anzeigeverhalten, Kriminalitätsfurcht, Wahrnehmung und Bewertung der Polizeiarbeit sowie Erfahrungen mit dem Internet befragt. Eine Dunkelfeldstudie kann deshalb helfen, die Kriminalitätslage in Hessen genauer darzustellen, neue Ansätze der Polizeiarbeit zu entwickeln und Präventionskonzepte zu erstellen.

4. Antrag: Anerkennung von Nachbarschaftshelfern
Pflegebedürftige Menschen in Hessen können theoretisch bis zu 125€ als Entlastungsgeld abrufen. Da es in Hessen jedoch an anerkannten Angeboten und Anbietern mangelt, ist es fast unmöglich den Gesamtbetrag abzurufen. Deshalb fordert die SPD-Fraktion in ihrem Antrag, dass Menschen, die pflegebedürftig oder psychisch krank sind, Zugang zu niedrigschwelligen Angeboten erhalten. Um den Versorgungsengpass zu beseitigen, soll der Landtag die Landesregierung dazu auffordern, Nachbarschaftshelfer oder Pflegende schneller und unbürokratischer anzuerkennen.