Der Hessische Landtag hat heute in Zweiter Lesung über den schwarzgrünen „Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen“ debattiert.
In der Aussprache kritisierte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nancy Faeser, das Gesetzgebungsverfahren der Regierungskoalition als „aberwitzig“. CDU und Grüne hätten sich von den Grundsätzen einer ordentlichen Gesetzgebung vollständig verabschiedet, so die Sozialdemokratin.
Faeser sagte: „CDU und Grüne sind gestartet mit einem Gesetzentwurf, der dem Verfassungsschutz die Online-Durchsuchung erlauben sollte. Langsam und widerwillig haben die Regierungsfraktionen dann begriffen, dass das so nicht geht. Jetzt soll statt des Verfassungsschutzes die Polizei zur Online-Durchsuchung befugt werden. Dagegen ist nichts zu sagen – aber man kann doch dabei nicht gleich das Polizeigesetz großflächig umschreiben. Das Gesetzgebungsverfahren, das die Regierungskoalitionen angestoßen haben, galt dem Verfassungsschutzgesetz, aber Schwarzgrün zieht jetzt nebenbei gleich 29 Änderungen im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch – bis hin zur Sachkundeprüfung für Hundebesitzer. Weiter kann man sich vom ursprünglichen Gegenstand eigentlich nicht entfernen. Vor allem aber missachten CDU und Grüne das Gebot der Trennung von Verfassungsschutz und Polizei. Hier reißen die Regierungsfraktionen eine rechtliche Grenze ein, die in Deutschland mit gutem Grund überall gilt – außer seit heute in Hessen.“
Die SPD-Innenexpertin kritisierte, dass für die Veränderungen im Hessischen Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ein eigenes Gesetzgebungsverfahren erforderlich gewesen wäre. Sie sagte: „All das, was die Regierungsfraktionen ins HSOG hineinschreiben wollen, muss man sehr gründlich beraten – und zwar nicht in schwarzgrünen Kungelrunden, sondern in einer ordentlichen parlamentarischen Anhörung mit Experten. Ich glaube nicht, dass man mit einem derart unseriösen Gesetzgebungsverfahren dem sensiblen Thema ‚Innere Sicherheit‘ auch nur ansatzweise gerecht werden kann. Schwarzgrün ignoriert alle Gepflogenheiten des Landtags und die Kontrollrechte der Opposition. Wir erleben hier einen Tiefpunkt des Parlamentarismus in Hessen.“
Inhaltlich habe sich die Regierungskoalition nur millimeterweise bewegt, noch immer weigerten sich CDU und Grüne eine wirksame parlamentarische Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) in Kraft zu setzen. Dabei habe das Amt in der Vergangenheit mehr als genug Beweise dafür geliefert, dass es dringend besser beaufsichtigt werden müsse. „Eine demokratischere Zusammensetzung des PKV, also des Parlamentarischen Kontrollgremiums für den Verfassungsschutz; öffentliche PKV-Sitzungen; ungehinderter Zugang der PKV-Mitglieder zu den Dienststellen des LfV; eine regelmäßige öffentliche Anhörung des Verfassungsschutzpräsidenten – die Liste der Vorschläge, die die SPD gemacht hat, um die demokratische Kontrolle des LfV zu verbessern, ist lang. Aber Schwarzgrün hat jeden einzelnen dieser Vorschläge abgebügelt. Deswegen ist aus dem neuen Verfassungsschutzgesetz ein Gesetz zum Schutze des Verfassungsschutzes vor unliebsamer Kontrolle geworden“, sagte Nancy Faeser.
Mit Blick auf den Debattenbeitrag von Innenminister Peter Beuth (CDU) stellte die SPD-Politikerin fest: „Der verantwortlicher Ressortminister steht vor den rauchenden Trümmern eines völlig vermurksten Gesetzgebungsverfahrens – und jeder kann es sehen. Deswegen verstehe ich, dass Herr Beuth schlecht gelaunt ist. Lautstärke und Wortwahl seiner Einlassung sind aber nur so zu erklären, dass bei ihm nach einer Reihe von Missständen und Fehlschlägen in seinem Zuständigkeitsbereich die Nerven wirklich blank liegen.“