Unzureichende Finanzausstattung für die kommunale Verkehrsinfrastruktur

In der Debatte zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung für ein Mobilitätsgesetz hat der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Uwe Frankenberger, den Entwurf zwar als „notwendig“ bezeichnet, übte gleichzeitig jedoch auch Kritik.

Frankenberger sagte am Mittwoch in Wiesbaden: „Es ist gut, dass die Mittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur durch dieses Gesetz gesichert werden und die Kommunen Planungssicherheit über das Jahr 2019  für ihre Projekte erhalten. Andere Bundesländer haben jedoch entsprechende Gesetze schon längst beschlossen. Erst jetzt, am Ende des schwarzgrünen Regierungsstilstandes  in Hessen, sieht sich die Landesregierung in der Lage, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Das ist typisch für die Arbeitsweise dieser Regierung, das absolut notwendige auf den letzten Drücker zu erledigen“.

Der Verkehrsexperte erinnerte daran, dass auch in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung von vielen Beteiligten Kritik an der unzureichenden Finanzausstattung geäußert worden sei. Auch der Deutsche Städtetag gehe davon aus, dass für die Instandhaltung der kommunalen Verkehrswege und des ÖPNV ein Bedarf von mindestens drei Milliarden Euro fehle.

In der Diskussion um die Erhöhung der sogenannten Regionalisierungsmittel sei für Hessen ein jährlicher Bedarf von mindestens 142 Millionen Euro festgestellt worden. „Wir sehen uns in unserer Haltung bestätigt, dass die im Gesetz verankerten 100 Millionen Euro nicht ausreichend sind, um die zukünftigen Herausforderungen im Mobilitätsbereich in den Kommunen zu bewältigen. Darunter leidet insbesondere der ÖPNV“, sagte der Landtagsabgeordnete. „Dieses Gesetz ist notwendig; es ist aber kein großer Wurf, wenn es um Innovation und Strategien für die Zukunft der Mobilität geht“, so Frankenberger abschließend.