Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil die bisherige Erhebung der Grundsteuer als verfassungswidrig festgestellt. Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Norbert Schmitt, plädierte für eine zügige Neuordnung der Grundsteuererhebung.
Schmitt sagte in Wiesbaden: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer muss nun rasch gehandelt werden. Der Bund muss zusammen mit den Ländern ein Gesetz auf den Weg bringen, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im vollen Umfang entspricht und nicht, wie bei der Neuregelung der Erbschaftssteuer, problematische Ausnahme- und Verschonungsregelungen enthält, für die CDU und CSU verantwortlich waren.“
Eine Neureglung müsse sicherstellen, dass die Bewertung der Verkehrswerte von Grundstücken realitätsnah erfolge. Die heutige, gravierende Ungleichbehandlung bei der Grundstücksbewertung müsse korrigiert werden.
„Eine Neufeststellung der Grundstückswerte wird einen erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Finanzämtern auslösen. Deshalb muss ein neues Grundsteuergesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Der hessische Finanzminister muss schon jetzt Maßnahmen ergreifen, um dafür zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen. Zudem ist eine sogenannte Grundsteuer C notwendig, durch die die Kommunen nicht genutzte Grundstücke höher besteuern können, um Spekulationen mit unbebauten Grundstücken zu bekämpfen und mehr Bauland zu mobilisieren“, forderte Schmitt.