Der Hessische Landtag hat heute in Zweiter Lesung über den Gesetzesentwurf zum Vollzug der Abschiebungshaft debattiert. Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser hat im Rahmen der Debatte einen erheblichen Änderungsbedarf angemahnt. Faeser sagte am Donnerstag in Wiesbaden: „Der frühere Vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts Berlin Percy MacLean hat einmal gesagt, dass sich wegen des Fehlens eines Strafzwecks das Leben in Abschiebungshaft als „normales Leben minus Freiheit“ darzustellen habe. Das ist leider mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen nicht gelungen. Die Anhörung hat sehr eindrucksvoll gezeigt, dass viele nicht zufrieden sind mit diesem Gesetzentwurf. In letzter Minute, vor der Zweiten Lesung, hat Schwarz-Grün nun doch Änderungsanträge dazu angekündigt. Wir sind gespannt, ob die gravierenden Mängel des Gesetzes damit beseitigt werden können.“
Die Innenexpertin wies nochmals darauf hin, dass es sich vorliegend um eine Verwaltungshaft handele und sich deshalb deutlich von der Strafhaft unterscheiden müsse. Abschiebungshaft diene gerade nicht der Strafe, sondern der Sicherstellung der Rückführung. „Deshalb sollte man die Kritik des Deutschen Anwaltsvereins ernst nehmen und keine pauschalen Verweisungen auf die Regelungen des Strafvollzugsgesetzes erfolgen“, so Faeser.
„Abschiebungshaft muss letztes Mittel bleiben und deshalb sollte der Ultima-Ratio Grundsatz auch im Gesetz explizit verankert werden. Wir halten eine eigne Abschiebungshaft in Hessen zwar für nötig. Aber die Voraussetzung einer humanitären Unterbringung müssen gewährleistet werden“, sagte die SPD-Abgeordnete.
Deutliche Kritik mussten die Regierungsfraktion einstecken, da sie keine Regelungen für die Unterbringung von Minderjährigen vorgesehen hätten. Auch deshalb, da die Landesregierung laut Aussage im letzten Ausschuss die Unterbringung von Familien beabsichtige, worauf besondere Rücksicht genommen werden müsse. „Eine Inhaftierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen muss im Gesetz ausgeschlossen werden. Auch die Seelsorge und psychische Beratung ist nicht ausreichend im Gesetzesentwurf nicht ausreichend vorgesehen“, sagte Faeser.