Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, hat CDU und Grüne in der Debatte zur Änderung des Landtagswahlgesetzes vor parteipolitischem Missbrauch gewarnt. Rudolph sagte am Donnerstag in der Plenardebatte: „Am 25. April 2017 hat der Hessische Innenminister den Fraktionen im Hessischen Landtag mitgeteilt, dass aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen bei der wahlberechtigten Bevölkerung es zu Über- beziehungsweise Unterschreitungen in den Wahlkreisen kommt und deswegen Handlungsbedarf besteht. Die Neuabgrenzung der Landtagswahlkreise sollte auf Grundlage der aktuell vorliegenden Bevölkerungszahlen in der neuen Wahlperiode anzugehen. Der Auffassung, dass Handlungsbedarf besteht und das wir dies in der neuen Wahlperiode zeitnah angehen müssen, findet die volle Unterstützung der SPD. Umso mehr erstaunt waren wir, nun ein entsprechender Gesetzentwurf von CDU und Grünen vorgelegt wird. Dieser Gesetzentwurf basiert auf Zahlen zum 31. Dezember 2015 der wahlberechtigten Bürger. Mittlerweile hat eine Bundestagswahl stattgefunden, zu der ebenfalls die Anzahl der wahlberechtigten Bevölkerung ermittelt wurde. Der vorliegende Gesetzentwurf basiert auf einer Zahlenbasis, die zweieinhalb Jahre alt ist. Deswegen ist der erste gravierende Fehler, der diesem Gesetzentwurf zu Grunde liegt, dass er auf einer völlig veralteten Datenbasis beruht.“
Der Gesetzentwurf weiche zudem von den eigenen Vorgaben ab, die besagen, dass möglichst gleich große Wahlkreise gebildet werden sollten, die die Kreisgrenzen einhielten.
Folgende Änderungen sind angedacht: So solle die Kommune Groß-Rohrheim vom Wahlkreis 54 in den Wahlkreis 48 Groß-Gerau II verlegt werden. Als Alternative könne sich die SPD auch die Zuordnung der Gemeinde Groß-Rohrheim in den Wahlkreis 55 vorstellen. Für den Landkreis Waldeck-Frankenberg werde vorgeschlagen, die Gemeinde Lichtenfels vom Wahlkreis 5 in den Wahlkreis 6 zu verlegen. Hier könnte man als Alternative jedoch auch die Gemeinde Edertal in Erwägung ziehen, die dann mit weiteren Gemeinden wie Bad Wildungen in einem Zweckverband zusammenarbeite. Die Zuordnung der Gemeinde Eiterfeld vom Wahlkreis Fulda in den Wahlkreis Hersfeld erschließe sich möglicherweise nur dann, wenn man parteipolitische Erwägungen zu Grunde lege. Hier würde, wenn man das Wahlergebnis von 2013 zu Grunde lege, die CDU den Wahlkreis Hersfeld dann gewinnen. Während zunächst für den Bereich des Wahlkreises 2 die Gemeinde Helsa in den Wahlkreis 9 Eschwege verlegt werden solle, schlägt nun der Gesetzentwurf die Gemeinde Nieste vor. Vielleicht sei das einzige sachliche Argument, dass der CDU-Kreisvorsitzende in der Gemeinde Helsa wohne und deswegen dies nicht für opportun gehalten werde.
„Dies sind nur einige Beispiele, wo die sachgerechte Nachvollziehung nicht vorhanden ist. Eine Begründung des Gesetzentwurfes ist, man müsste Rechtssicherheit schaffen, wie die FDP in einem Schreiben dargelegt hat und man möglicherweise die Verfassungsmäßigkeit in Zweifel ziehen kann. Über einen langen Zeitraum hat das Innenministerium nicht gehandelt. Nun soll es schnell gehen. Es gibt jedoch weiteren Handlungsbedarf für die Stadt Frankfurt, für die Stadt Wiesbaden, für den Kreis Main-Kinzig. Dies muss man in einem geordneten Verfahren machen“, sagte Rudolph.
Die Position der SPD sei klar: Man sei der Auffassung, sowie dies über viele Jahre Tradition gewesen sei, dass die Veränderung der Wahlkreiseinteilung eine Angelegenheit sei, die man möglichst gemeinsam mit dem gesamten Landtag vornehme. Jetzt kurzfristig, wo alle Parteien ihre Kandidaten aufstellten, eine Reform in der Form auf den Weg zu bringen, halte man für fahrlässig. Insbesondere auf einer völlig veralteten Datenbasis.
„Wir behalten uns ausdrücklich eine rechtliche Überprüfung vor, wenn der Gesetzentwurf so verabschiedet wird. Die von CDU und Grünen vorgegaukelte absolute Rechtssicherheit bietet dieser Gesetzentwurf auf gar keinen Fall. Wir gehen jetzt in das Gesetzgebungsverfahren und haben bereits Alternativvorschläge aufgezeigt. Wir sind aber auch bereit, eine gemeinsame Lösung mitzutragen, wenn sie sachlichen und objektiven Kriterien entspricht. Was wir auf keinen Fall mitmachen werden sind parteipolitische Spielchen, die der CDU zum Vorteil gereichen. Deswegen behalten wir uns auch vor, auch verfassungsrechtliche Möglichkeiten der Überprüfung eines solchen Wahlgesetzes in Anspruch zu nehmen.