Anlässlich der zweiten Lesung eines Gesetzentwurfs der SPD zur Änderung des Gesetzes über das Landesblindengeld hat der behindertenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Ernst-Ewald Roth, erneut eine deutliche und umgehende Verbesserung der Unterstützung für taubblinde Menschen gefordert. Roth sagte am Donnerstag in Wiesbaden: „Taubblindheit ist eine Behinderung, die mehr ist als die Summe von Blindheit und Taubheit. Durch die Behinderung beider Sinnesorgane sind die betroffenen Menschen in ihrem Alltag deutlich stärker eingeschränkt als dies für Blinde oder Hörbehinderte gilt. Die meisten taubblinden Menschen sind fest an ihre Wohnung gebunden. Nur durch Assistenz, die natürlich Geld kostet, kann diesem Kreis geholfen werden, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Darum fordern wir die Verdopplung des Blindengeldes für die kleine Zahl an Betroffenen in Hessen.“
Es sei sehr schade, dass sich die schwarz-grüne Regierungskoalition dem Ansinnen, Menschen mit Mehrfachbehinderungen besser zu stellen, trotz der vergleichsweise geringen Mehrkosten, bisher verweigere. Aus diesem Grund habe seine Fraktion eine dritte Lesung für den Gesetzentwurf gefordert. „So bekommen CDU und Grüne noch ein wenig mehr Zeit zum Nachdenken und zur Änderung ihrer Position. Im Interesse der schwerstbehinderten Menschen wäre dies dringend erforderlich“, so Roth.