Das Verwaltungsgericht Gießen hat zwei Anwärtern für den gehobenen Polizeidienst die Einstellung beim Land Hessen ermöglicht. Die beiden Bewerber hatten zunächst eine Zusage erhalten und waren dann nachträglich abgelehnt worden.
Hintergrund der nun als unwirksam beurteilten Ablehnung im Nachhinein war die Verschärfung der Einstellungskriterien durch das Innenministerium, das alle Kandidatinnen und Kandidaten für das Ausbildungsjahr 2017 einer erneuten Überprüfung unterzogen hatte. Das Ministerium hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem in Wiesbaden ein Polizeianwärter in ein Tötungsdelikt verwickelt war. Bei dessen späterer Überprüfung hatte sich herausgestellt, dass der Betreffende vor seiner Einstellung in den Polizeidienst wegen verschiedener Straftaten bei den Behörden auffällig geworden war.
Zu der Eilentscheidung des Gießener Verwaltungsgerichtes und der Personalauswahl bei der Polizei durch das Ministerium sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Nancy Faeser, am Samstag: „Derzeit ist es offensichtlich Glückssache, ob man in Hessen als Polizeianwärter eingestellt wird oder nicht. Erst hat das Innenministerium einzelne Bewerber zweifellos zu lasch überprüft – das war ein schwerer Fehler. Aber anschließend ist im Hause Beuth wohl so etwas wie eine personalpolitische Panik ausgebrochen, die nun per Gerichtsurteil geheilt werden muss. Alle, die sich für den wichtigen und wertvollen Dienst bei der hessischen Polizei bewerben, haben ein Recht darauf, anhand von klaren, nachvollziehbaren und rechtssicheren Kriterien für die Einstellung beurteilt zu werden. Davon kann im Moment allerdings nicht die Rede sein. Herr Beuth muss schleunigst dafür sorgen, dass sein Ministerium unsere Polizeianwärter mit Maß und Mitte betrachtet. Gerade das Innenministerium, das für das Dienstrecht der Beamten zuständig ist, sollte doch wissen, wie rechtssichere Einstellungskriterien ausgestaltet sein müssen. Wenn das nicht gelingt, ist das blamabel.“