Gerhard Merz: Land muss unabhängige Ombudsstelle unterstützen – ehrenamtliche Beauftragte kann die Vielfalt der Aufgaben nicht erfüllen

In der Debatte zu Kinder- und Jugendrechten hat sich der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Gerhard Merz, skeptisch zur Berufung einer ehrenamtlichen Beauftragten für Kinder- und Jugendrechte gezeigt. „Die Skepsis bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Person von Frau Dr. Gerarts. Aber wir bezweifeln, dass die Vielfalt und die Bedeutung der Aufgaben mit ehrenamtlichen Mitteln allein nicht zu bewältigen sein werden. Sie soll zentrale Ansprechpartnerin für Kinder und Jugendliche sein, sie soll die Rechte von Kindern und Jugendlichen landesweit bekannt machen und stärken. Und sie soll eine Kinderrechtecharta erarbeiten, die Leitlinie für die Landespolitik sein soll. Und sie soll bei all dem eine starke Anwältin der Kinder gegenüber machtbewussten Organisationen und Institutionen sein“, sagte Merz, der der neuen Beauftragten konstruktive Zusammenarbeit anbot.

Merz erneuerte seine Kritik an der schwarz-grünen Landesregierung hinsichtlich der fehlenden Förderung für die unabhängige Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte. „Die Beauftragte der Landesregierung kann diese Funktion nicht auch noch übernehmen. Deshalb ist die Landesregierung in der Pflicht, dem Prüfauftrag in der zwischen CDU und Grünen abgeschlossenen Koalitionsvereinbarung gerecht zu werden und zu sagen, wie sie die Ombudsstelle unterstützen will. An mangelnden finanziellen Mitteln kann es derzeit ja wohl kaum liegen“, stellte Merz fest. Dass Minister Grüttner eine Förderung nach Ablauf der derzeitigen Übergangsfinanzierung immerhin nicht ausgeschlossen habe, sei ein Hoffnungsschimmer. „Wir werden in dieser Frage ebenso wenig nachlassen, wie in den anderen relevanten Fragen der Durchsetzung von Kinder- und Jugendrechten und werden weitere vertiefende Initiativen entwickeln. Das Thema ist zu wichtig, als dass es mit einer einzigen Debatte im Landta beendet werden könnte“, sagte Merz abschließend.