Günter Rudolph: Wir fordern eine rückwirkende Besoldungserhöhung für alle Beamte als wichtiges Zeichen der Wertschätzung

In zweiter Lesung hat heute der Hessische Landtag ein Gesetz über die Besoldung und Versorgung debattiert. Die SPD-Fraktion hat dazu einen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem eine vollständige Übertragung des Tarifergebnisses gefordert wird. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, sagte dazu am Dienstag in der Debatte: „Im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss zu diesem Gesetzentwurf wurde deutlich, dass alle Anzuhörenden gefordert haben, dass Beamte und Tarifbeschäftigte gleichbehandelt werden. Die Tarifbeschäftigten erhalten zum 1. März 2017 eine zweiprozentige Tariferhöhung. Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten soll aber erst ab 1. Juli 2017 um zwei Prozent erhöht werden. Der Abkopplungsprozess zwischen Tarifbeschäftigten und der Beamtenschaft in Hessen darf nicht weitergehen.“

Deshalb müssten auch die Beamtinnen und Beamten in Hessen an den allgemeinen Einkommensentwicklungen teilhaben. Dies sei auch Ausdruck der Wertschätzung für ihre Arbeit. Auch die Wettbewerbsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes in Konkurrenz mit anderen öffentlichen Verwaltungen müsse nach Ansicht von Rudolph gewährleistet sein. Deshalb sei die Anpassung der Besoldung zum 1. März 2017 sachlich notwendig und geboten.

„Hessens Beamtinnen und Beamte mussten im Jahre 2015 eine Nullrunde und für das Jahr 2016 eine Besoldungserhöhung von einem Prozent hinnehmen. Darüber hinaus gab es Kürzungen bei der Beihilfe. Die immer stärker zunehmende Arbeitsverdichtung wurde durch den Personalabbau noch beschleunigt. Diese Entwicklung muss gestoppt werden“, so Rudolph.