
Der Innenausschuss des Hessischen Landtags hat heute auf Antrag der SPD einen dringlichen Berichtsantrag zum Jobticket beziehungsweise zur Freifahrtregelung behandelt. Die Antwort des Innenministers hat nach Angaben des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, Fragen offengelassen. Die SPD hat schon 2010 eine zügige Umsetzung eines Jobtickets gefordert. Wir befürworten deshalb auch eine solche Regelung für die hessischen Landesbediensteten. Es sollte jedoch einen Vorteil für alle geben. Da es in diesem Punkt berechtigte Zweifel gibt, haben wir auch Fragen an den Innenminister gerichtet.
Problematisch sei für die SPD insbesondere die Tatsache, dass es zu einer Spaltung zwischen Landes- und Kommunalbediensteten kommen werde. Der Innenminister verweist flapsig darauf, dass das Land Hessen schließlich nur für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehungsweise Beamtinnen und Beamte Verträge abschließen kann. Er lässt die kommunalen Bediensteten damit im Regen stehen. Fraglich ist auch, ob die Freifahrtregelung bei den Bediensteten der Universitäten zum Tragen kommt. Für alle Bediensteten, die im Schichtdienst arbeiten, bringt das Ticket nicht unbedingt Vorteile, da zu ihren Arbeitszeiten der ÖPNV gar nicht genutzt werden kann. Desweiteren sind wir gespannt, ob die schwarz-grüne Landesregierung das Versprechen halten kann, dass es zu keinen steuerlichen Nachteilen für die Betroffenen kommen wird. Wir werden hier weiter nachhaken, sagte Rudolph.