
Der Hessische Landtag hat heute über einen Gesetzentwurf zur Änderung der Abgeordnetenentschädigung debattiert. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, warb um Zustimmung für den Gesetzentwurf und sagte dazu: Über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung müssen die Abgeordneten im Hessischen Landtag selbst entscheiden. Da dies ein besonders sensibler Vorgang ist und Abgeordnete eine Vorbildfunktion haben, hat der Hessische Landtag im Jahr 2008 entschieden, dass sich eine regelmäßige Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung zu einem jährlichen Stichtag, nämlich dem 1. Juli, an einem vom Hessischen Statistischen Landesamt errechneten Realindex orientiert. Vor allem CDU und Grüne haben jedoch in den letzten Jahren immer wieder diesen gemeinsamen Beschluss verlassen und Nullrunden beziehungsweise nur geringe Erhöhungen der Abgeordnetendiäten beschlossen, da sie die Gleichsetzung mit den Besoldungserhöhungen für die Beamtinnen und Beamten als Maßstab herangezogen haben.
Das Statistische Landesamt habe bereits im Jahr 2014 vorgeschlagen, den jährlichen Index über die allgemeinen Einkommensentwicklungen zukünftig nach einem sogenannten Nominallohnindex zu berechnen. Dieses Verfahren werde sowohl vom Deutschen Bundestag als auch von den Landtagen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt angewandt. Diese Praxis gehe auf einen Vorschlag der unabhängigen Expertenkommission des Deutschen Bundestages von vor einigen Jahren zurück.
Die jetzt vorgesehene, indexbasierte Erhöhung der Grundentschädigung um 2,2 Prozent ist transparent berechnet, sachlich gerechtfertigt und angemessen. Sie zeigt, dass die Abgeordneten des Hessischen Landtags verantwortungsbewusst mit ihrer Aufgabe, die Abgeordnetendiäten selbst festlegen zu müssen, umgehen. Die SPD-Landtagsfraktion wird daher diesem Gesetzentwurf zustimmen.