Günter Rudolph: Innenminister Beuth erneut glücklos – Hessischer Verwaltungsgerichtshof kippt Sportwetten-Duldung

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute den hessischen Sonderweg bei der Regulierung von Sportwetten gestoppt. Die Landesregierung hatte im vergangenen Jahr beschlossen, eigentlich illegale Wettangebote mit einer Duldung auszustatten.

Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph: „Innenminister Beuth hat bei der Glücksspielregulierung von jeher kein Glück. Aber bei der rechtlich wenig überzeugenden Duldung von eigentlich nicht zulässigen Sportwetten fehlte es ihm nicht nur an Glück, sondern auch handwerklicher Finesse. Dass die im Innenministerium erdachte Regelung nicht haltbar sein würde, wusste man schon seit dem Tag, an der er sie bekannt gegeben hat. Dass der Verwaltungsgerichtshof die Sportwettenduldung nun gekippt hat, kommt nicht überraschend. Die Entscheidung der Richterinnen und Richter ist vielmehr die logische Konsequenz aus der Sturheit, mit der sich diese Landesregierung einem bundesweiten Konsens über die Glücksspielregulierung lange Zeit verweigert hat.“