Marius Weiß: Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist abzuwarten

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag und Rechtspolitiker Marius Weiß hat den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Hessen zum Kopftuchverbot als „vorläufiges Ergebnis“ bezeichnet.

„Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in Erster Instanz einer Referendarin im einstweiligen Verfahren Recht gegeben, die ihr Recht auf Religionsfreiheit durch das Kopftuchverbot während des Referendardienstes eingeschränkt sah. Nach einer Beschwerde der Landesregierung hat der VGH diese Entscheidung nun aufgehoben. Damit ist das Verfahren jedoch noch nicht beendet. Es gilt die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten“, erläutert der SPD-Politiker die Rechtslage.

Überrascht zeigte sich Weiß darüber, dass der Verwaltungsgerichtshof sich nicht näher zu der von der Landesregierung herangezogenen gesetzlichen Grundlage für das Kopftuchverbot äußerte.

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung 2015 deutlich gemacht, dass eine Ungleichbehandlung der Religionen verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist. Es hat zudem festgestellt, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild mit Blick auf die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit unangemessen und damit unverhältnismäßig ist. Die schwarz-grüne Landesregierung hat auf Grund dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Änderungen im Hessischen Schulgesetz vorgenommen. Dass nun eine vergleichbare Regelung im Beamtenrecht nach wie vor als Rechtsgrundlage zur Einschränkung eines Grundrechtes herangezogen wird, ist aus unserer Sicht zumindest überraschend. Wir hoffen sehr, dass diese Frage im Rahmen des Hauptsacheverfahrens ausreichend gewürdigt wird“, so der Rechtspolitiker.