
In der Abteilungsleiteraffäre im Wirtschaftsministerium ist die Hausspitze um den Minister Al-Wazir offensichtlich willens, Gesetze und Gerichte zu ignorieren, um einen missliebigen Spitzenbeamten kaltzustellen. Das sagte Günter Rudolph, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, nachdem bekannt geworden ist, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden in dieser Angelegenheit eine erste Verfügung gegen das Ministerium erlassen hat. Der von der Versetzung betroffene Abteilungsleiter hat das Verwaltungsgericht angerufen, um seine Versetzung rückgängig zu machen.
Rudolph sagte: Nicht nur, dass die Leitung des Wirtschaftsministeriums den bisherigen Leiter der Abteilung Straßen und Verkehrswesen in eine gänzlich bedeutungslose Abteilung abschieben will, die ausschließlich für diese Personalie gegründet wurde. Jetzt stellt sich auch noch heraus, dass der Nachfolger bei Straßen und Verkehr ohne Ausschreibung auf den Abteilungsleiterposten gehievt wurde. Offenbar sind der Minister und sein Staatssekretär bereit, gegen die gesetzlich geregelten und bewährten Verfahren im Beamtentum zu verstoßen, wenn es gegen einen in Ungnade gefallenen Beamten geht. Auch der Umgang des Ministeriums mit der gerichtlichen Verfügung lässt den erforderlichen Respekt vor unserer unabhängigen Rechtsprechung vermissen. Es ist durchaus befremdlich, wenn das Gericht das Ministerium darauf hinweist, dass es bis zum Abschluss der juristischen Auseinandersetzung keine vollendeten Tatsachen schaffen darf, und der Minister einen Tag später in der Plenardebatte zu genau diesem Thema mitteilt, dass sehr wohl ein neuer Abteilungsleiter im Amt sei.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion forderte Minister Al-Wazir auf, dem hessischen Beamtengesetz in seinem Haus wieder Geltung zu verschaffen und Leitungspositionen in geordneten Verfahren zu vergeben. Wenn da nicht bald wieder Ordnung einkehrt, wird sich der Landtag eben erneut mit der Sache beschäftigen müssen, um den Wirtschaftsminister auf den Pfad der Tugend zurückzuführen, so Günter Rudolph.