
Die rechts- und justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, kündigte am Dienstag einen dringlichen Berichtsantrag zu der Verteilung eines Hinweisblattes an muslimische Rechtsreferendarinnen an, durch das ihnen das Tragen eines Kopftuches bei Tätigkeiten, in denen sie als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden, untersagt werde. Eine Referendarin war gegen das Hinweisblatt rechtlich vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt habe ihr nun im einstweiligen Rechtsschutz Recht gegeben. Eingriffe in die Religionsfreiheit seien ausschließlich durch den parlamentarischen Gesetzgeber möglich, nicht aber durch einen Erlass oder ein Hinweisblatt, so das Verwaltungsgericht Frankfurt.
Wir wollen von der schwarz-grünen Landesregierung unter anderem erfahren, seit wann und an wen konkret dieses Hinweisblatt verteilt wird, durch welche Rechtgrundlage sich die Landesregierung zur Verteilung berechtigt sieht und ob die damit zum Ausdruck gebrachte Position eine gemeinsame Position der schwarz-grünen Landesregierung ist, so die Rechtspolitikerin. Der dringliche Berichtsantrag soll in der Mai-Sitzung des Rechtsausschusses aufgerufen werden.