
Der behindertenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Ernst-Ewald Roth, hat sich im Nachgang zur Debatte im Hessischen Landtag über einen Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Landesblindengesetzes nochmals für eine deutliche Verbesserung der Unterstützung für taubblinde Menschen ausgesprochen.
Roth sagte dazu: Taubblindheit ist eine Behinderung, die mehr ist als die Summe von Blindheit und Taubheit. Durch die Behinderung beider Sinnesorgane sind die betroffenen Menschen in ihrem Alltag deutlich stärker eingeschränkt, als dies für Blinde oder Hörbehinderte gilt. Deshalb soll das Landesblindengeld von derzeit 586,26 Euro pro Person verdoppelt werden und damit ein Nachteilsausgleich aufgrund der Mehrfachbehinderung erfolgen.
In Hessen gebe es zurzeit nach Auskunft der Landesregierung etwa 30 Personen, die von der verbesserten Regelung profitieren würden. Die jährlichen Kosten, die durch diese neue Regelung entstünden, lägen demnach bei rund 210.000 Euro. Dies ist ein relativ kleiner Betrag, der aber den Betroffenen sicher enorm in ihrem Leben helfen würde, stellte Roth fest. Er hoffe, dass auch die Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen den Vorstoß der SPD in den weiteren parlamentarischen Beratungen mittragen.