
Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Christoph Degen, hat während der heutigen Anhörung zur Novelle des Schulgesetzes im Hessischen Landtag ein ernüchterndes Zwischenfazit gezogen: Wie sich schon beim Bildungsgipfel abzeichnete, hat Schwarz-Grün keinerlei bildungspolitische Ambitionen, von Visionen ganz zu schweigen. Die Schulgesetz-Novelle ändert nichts an der deprimierenden Realität in den hessischen Schulen. Die Kritik, die heute in der Anhörung vorgebracht wurde, macht zudem deutlich, dass es der Koalition nicht um pädagogische Wirkung geht, sondern allein um Gerichtsfestigkeit.
Viele Verbände kritisierten, dass der Entwurf die juristische Regelungsdichte in der Schule erhöhe, ohne dass damit Verbesserungen bei der Inklusion, bei der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern oder beim Ganztagsschulausbau verbunden wären. Ein weiterer Kritikpunkt war die Tatsache, dass der Ressourcenvorbehalt für die inklusive Beschulung erhalten bleibe und der aus Sicht der SPD-Fraktion überflüssige Pakt für den Nachmittag sowie die lange bestehende Ganztagsschulrichtlinie lediglich in Gesetzesform gegossen werde. Auch die schulische Förderung in die Ferienzeiten zu legen, wurde überwiegend kritisch gesehen.
Die Novelle zeugt von Regelungswut statt von Gestaltungswillen. Die Lehrer-, Eltern-, Schüler- und Wirtschaftsverbände legten zahlreiche Änderungsvorschläge vor. Von einer Stärkung der hessischen Schullandschaft oder Planungssicherheit kann keine Rede sein. Die Regierungsfraktionen sollten entweder diesen mangelhaften Gesetzentwurf zurückziehen oder so grundlegend überarbeiten werden, dass er tatsächlich Wirksamkeit entfalten kann. Auf Unverständnis und Bedauern stieß besonders bei den vielen an der Enquetekommission Bildung des Landtags beteiligten Verbänden, dass die Koalition die Auswertung und Ergebnisse nicht abgewartet hat, zumal es sich bei dem Gesetzentwurf um ein Fraktionsgesetz handelt, so Degen.