Heike Hofmann: Radikalenerlass war eines der dunkelsten Kapitel der hessischen Geschichte

In ihrer heutigen Rede zum so genannten „Radikalenerlass“ betonte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, im Hessischen Landtag, dass der Erlass zu den dunklen Seiten der hessischen Geschichte gehöre. „Es sei daran erinnert, dass die erste rot-grüne Landesregierung in Hessen den Radikalenerlass und dessen Umsetzung beendet hat. Es müssen aber noch weitere Schritte zur umfassenden Aufarbeitung des geschehenen Unrechts erfolgen. Wir begrüßen, dass eine Kommission aus betroffenen Gewerkschaften und Initiativen dies mit wissenschaftlicher Begleitung tun soll“, sagte Hofmann am Donnerstag.

Der so genannte „Radikalenerlass“ legte fest, dass zur Abwehr vermeintlicher Verfassungsfeinde „Personen, die nicht die Gewähr boten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten beziehungsweise entlassen werden sollten.

In der Folge kam es bundesweit zu 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen.
Dies führte zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen, die als Lehrerinnen und Lehrern, in der Sozialarbeit, in der Briefzustellung, als Lokführer oder in der Rechtspflege tätig waren oder sich auf solche Berufe vorbereiten und bewarben. Auch in Hessen waren über 130 Personen vom Radikalenerlass unmittelbar betroffen.

Erst durch ein Urteil des Menschenrechtssenates des Europäischen Gerichtshofes von 26. September 1995 wurde die Berufsverbote-Praxis in der Bundesrepublik geächtet.