
In der dritten Lesung zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen hat die gesundheits- und pflegepolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Daniela Sommer, sich wie folgt geäußert: Unserem Änderungsantrag zur Beseitigung der schlimmsten Gesetzesmängel haben die Regierungskoalitionen nicht zugestimmt. Wir brauchen ein grundständig neues Gesetz, so dass wir im nächsten Jahr einen eigenen Gesetzentwurf einbringen werden.
Sommer kritisiert, dass der Gesetzesentwurf die heutigen Herausforderungen nicht umfassend berücksichtige. Wir werden mit unserem Gesetzesentwurf nicht nur modifizieren, sondern grundlegende Änderungen angehen, wie verbesserte beziehungsweise praktikable Rahmenbedingungen für trägerorganisierte ambulante Wohnformen, aber auch verbesserte Rahmenbedingungen für Pflegekräfte umgesetzt werden können. Wir streben ein Gesetz an, das sich an den neusten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, an den Versorgungsrealitäten insbesondere auch die von uns angemahnte und auch von den Stellungnahmen eingeforderte Differenzierung von Angeboten sowie an einer menschenwürdigen Pflege, das beinhaltet sowohl das Wohl der Patienten als auch die Arbeitsbedingungen und Ressourcen von und für Pflegekräfte, orientiert. Denn dies dient der Versorgung, dem Schutz des Patienten, dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege vor Überforderung und es dient der Qualitätssicherung!, sagte Sommer.
Das derzeitige Gesetz sei nicht alternativlos, sagte die SPD-Abgeordnete und revidierte damit die Loblieder der Regierungsfraktionen zur Novellierung.