
Der Wirtschaftsausschuss des Hessischen Landtages hat heute eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für eine Reform des Gaststättenrechts in Hessen vorgenommen. Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir möchte mit der Verpflichtung auch für kleinste gastronomische Betriebe, Toiletten vorzuhalten, das Problem des so genannten Wildpinkelns bekämpfen.
Im Anschluss an die Anhörung fasste der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Tobias Eckert, das Ergebnis zusammen:
Die Anhörung hat unsere Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf bestätigt. Der Text aus dem Hause Al-Wazir taugt nicht dazu, das Urinieren im Freien zu unterbinden. Wieso die Toilettenpflicht nur dann gelten soll, wenn ein Kleingastronom Alkohol ausschenkt, bleibt das Geheimnis des Wirtschaftsministers. Und um Regelungen für die Barrierefreiheit von Gaststättentoiletten macht der Gesetzentwurf einen großen Bogen er sagt nichts dazu. Dabei ist doch klar: Die Frage der Toilettenpflicht ist keine Frage des Stoffwechsels, sondern der sozialen Teilhabe, insbesondere für Menschen mit Behinderung.