Timon Gremmels: Grüne versagen bei der erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in ganz Hessen

„Energiewende muss man nicht nur wollen, Energiewende muss man auch können!“, kommentierte der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Timon Gremmels, Berichte des Wiesbadener Kuriers und des Darmstädter Echos über schleppende Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen im Gebiet des Regierungspräsidiums Südhessen. Dort seien in diesem Jahr gerade einmal sechs Windräder genehmigt, bei ausstehenden Entscheidungen über Anträge von 139 Windrädern.

„Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder ist Regierungspräsidentin Lindscheid (Bündnis 90/Die Grünen) überfordert oder sie hat den Auftrag, den Prozess zu verschleppen, weil der Koalitionspartner CDU gegen den Windkraftausbau ist. Wenn es für Letzteres noch eines Beweises bedurfte, dann haben es die CDU-Landespolitiker Beuth, Jung und Müller-Klepper vor zwei Wochen im Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises bewiesen. Mit Hilfe von FDP, FWG und AfD beendeten sie im Kreistag faktisch die Energiewende im Landkreis“, so Gremmels.

„Die Grünen haben in den beiden Schlüsselministerien Umwelt und Wirtschaft die Verantwortung und stellen auch noch die Regierungspräsidentin in Darmstadt. Sie haben alle Instrumente in der Hand, um den Windkraftausbau auch in Südhessen voranzubringen. Wir beobachten gerade das Versagen der Grünen bei einem ihrer zentralen Anliegen: die Energiewende in ganz Hessen erfolgreich umzusetzen“, bedauerte Gremmels.

Der SPD Energiepolitiker wies darauf hin, dass die Zeit dränge: „Nur die Windkraftprojekte, die bis Ende 2016 eine Genehmigung vom Regierungspräsidium erhalten, werden noch nach dem alten Erneuerbaren-Energien Gesetz gefördert. Januar 2017 werden zahlreiche der jetzt beantragten Flächen im Binnenland wirtschaftlich nicht mehr für Windkraft in Betracht kommen.“ Umweltministerin Hinz und Wirtschaftsminister Al-Wazir müssten sicherstellen, dass noch in diesem Jahr möglichste viele der besagten Anträge beschieden werden. Notfalls müsse Personal aus anderen Ministerien zur Bearbeitung der Anträge abgeordnet werden.