
Zur kommenden Zweiten Lesung des Rundfunkgesetzes hat die SPD-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag eingebracht, der dazu führen soll, mehr gesellschaftliche Breite im Rundfunkrat abzubilden. So schlägt die SPD-Fraktion vor, dass künftig der Landesbehindertenrat und der Landesverband des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD-Hessen) im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks vertreten seien sollen. Außerdem schlägt die SPD vor, den untauglichen Vorschlag von Schwarz-Grün zur Repräsentanz von Frauen im Rundfunkrat durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die schnell zu einer geschlechterparitätischen Besetzung führt.
Der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michael Siebel sagte dazu am Mittwoch in Wiesbaden: Der Landesbehindertenrat vertritt die Interessen von zehntausenden Menschen mit Behinderung in Hessen. Seine Expertise, gerade im Bereich Barrierefreiheit von Medienangeboten, würde den Rundfunkrat erheblich bereichern. Die Aufnahme des Lesben- und Schwulenverbands folgt dem Anspruch, die relevanten gesellschaftlichen Gruppen besser abzubilden. Die von Schwarz-Grün vorgeschlagene Regelung zur Geschlechterparität ist das Modell St.-Nimmerleinstag, wie in der Anhörung im Hessischen Landtag hinreichend deutlich geworden ist. Wenn man es ernst meint, sind hier schnellere und konsequentere Maßnahmen notwendig, die von der SPD jetzt vorgeschlagen werden. Damit wird tatsächlich schnell eine paritätische Besetzung erreicht.