Marius Weiß: „Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist Schwächung der parlamentarischen Demokratie!“

Der Hessische Staatsgerichtshof hat den Antrag der Abgeordneten der Fraktionen von SPD und Grünen zurückgewiesen, mit dem diese sich gegen einen Beschluss der damaligen Mehrheit von CDU und FDP im EBS-Untersuchungsausschuss im Jahr 2013 wehren wollten. Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist mit der denkbar knappsten Mehrheit von 6:5 Stimmen getroffen worden. SPD und Grüne sahen sich in ihren Rechten verletzt, weil die CDU/FDP-Mehrheit gegen ihren Willen sowohl den Untersuchungsauftrag erweitert hatte als auch wichtige Zeugen erst später als die damalige Opposition hören wollte.

Zum Beschluss des Staatsgerichtshofs führt der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und damalige Obmann im Untersuchungsausschuss, Marius Weiß, aus:

„Wir bedauern sehr, dass der Staatsgerichtshof in der Sache nicht entschieden hat, sondern mit einer uns nicht nachvollziehbaren Begründung bereits eine Zulässigkeit des Antrags verneint hat. Wir sind sehr zuversichtlich, dass unser Antrag in der Sache Erfolg gehabt hätte, da ihn auch die Landesanwältin als zulässig und begründet angesehen hat.

Die Konsequenzen dieser Entscheidung sind weitreichend. Das Gericht schränkt damit die Minderheitenrechte der Opposition im Landtag weiter ein. Fünf der elf Richter haben in ihrem abweichenden Votum zu Recht dargestellt, dass nach dieser Entscheidung eine Verletzung von Minderheitenrechten nach Ablauf einer Legislaturperiode praktisch sanktionslos gestellt wird. Der Beschluss ist daher eine Schwächung der parlamentarischen Demokratie. Er widerspricht zudem klar der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Einschränkung des Rechtsschutzes von Minderheits-Fraktionen durch den Staatsgerichtshof muss nun politische Folgen haben. Wir brauchen klare Regeln und endlich ein Untersuchungsausschussgesetz in Hessen. Die unklaren Verfahrensvorschriften, die bis jetzt zugrunde gelegt werden, öffnen Missbrauch durch die Regierungsmehrheit Tür und Tor und untergraben den verfassungsrechtlichen Kontrollauftrag der Opposition.“