Günter Rudolph: Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten muss beibehalten werden

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, hat das heutige Interview von Innenminister Peter Beuth in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wie folgt kommentiert:

„Wir warnen den hessischen Innenminister ausdrücklich davor, am strikten Trennungsprinzip zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zu rütteln. Die Trennung hat sich über Jahrzehnte bewährt, ist historisch gewachsen und wird nicht ohne Grund so praktiziert. Falls es einer Verbesserung der Arbeit zwischen Polizei und Nachrichtendiensten bedarf, dann nur im Rahmen einer Beibehaltung der Trennung von beiden. Die strikte Trennung hat zumindest nicht dazu geführt, dass die Arbeit der Sicherheitsbehörden erschwert und dadurch die Terrorbekämpfung vernachlässigt wurde. Wenn der Innenminister nun Änderungen prüfen will, dann soll er bitteschön auch sagen, welche Änderungen er genau meint und nicht kryptische Andeutungen in den Raum stellen.

Dies ist schon die zweite Grenze, die Herr Beuth überschreiten will. Seine vehemente Forderung nach einem Einsatz der Bundeswehr im Innern wird scheitern, da die SPD die Änderung des Grundgesetzes nicht mitmachen wird. Wenn er Sorge davor hat, dass die Polizei bei einem Terroranschlag an mehreren Orten gleichzeitig überfordert sei, dann gibt es nur eine Lösung: Wir brauchen mehr Polizistinnen und Polizisten mit einer entsprechenden Ausstattung, um auch für solche Szenarien gerüstet zu sein. Herr Beuth vergisst: Die Bundeswehr ist für Einsätze im Innern zur Unterstützung der Polizei gar nicht ausgerüstet.

Wir erleben zum wiederholten Mal, dass Innenminister Beuth nun auch versucht, den Personalabbau im Polizeibereich der vergangenen Jahre, den unter anderem seine Vorgänger und Parteifreunde Bouffier und Rhein zu verantworten haben, tot zu schweigen und nun die schon von der SPD lange geforderten zusätzlichen Stellen in den Vordergrund stellt. Zur Wahrheit würde es dazu gehören auch zu sagen, dass diese Stellen erst 2020 wirksam werden, da die Anwärterinnen und Anwärter erst nächstes Jahr mit ihrer Ausbildung beginnen.“