
Die Antwort der Landesregierung vom 1. Juli 2016 auf einen Berichtsantrag betreffend der Sicherstellung der politischen Partizipation und eines selbst bestimmten Lebens älterer Menschen (Drucksache 19/3392), mit dem die SPD-Landtagsfraktion vor allem die Grundlagen der Arbeit von Seniorenbeiräten erfragen wollte, sei nach Angaben der seniorenpolitischen Sprecherin der Fraktion, Ulrike Alex, mit Fehlern bestückt. Wenn der Landesregierung die politische Partizipation älterer Menschen wirklich ein zentrales Anliegen wäre, wie sie in der Vorbemerkung der Antwort schreibt, dann hätte sie sich bei den Antworten auf die einzelnen Fragen schon mehr Mühe geben müssen, sagte Alex am Donnerstag in Wiesbaden.
Die Landesregierung beantworte zum Beispiel die Frage nach den Voraussetzungen für das aktive und passive Wahlrecht damit, dass wahlberechtigt und wählbar Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Gemeinde seien, die das 60.Lebensjahr vollendet hätten. Es gibt aber in Hessen einige Städte und Gemeinden, deren Satzungen andere Altersgrenzen vorsehen, das hat jedenfalls meine Internetrecherche ergeben, stellte die Seniorenpolitikerin fest. So könne man in Heppenheim erst ab 65 Jahren wählen, in Weiterstadt bereits ab 55 Jahren und beispielsweise in Alsbach-Hähnlein ab 58 Jahren.
Auch in Bezug auf die Zeitdauer, für die Seniorenbeiräte gewählt würden, sei die Antwort mangelhaft ausgefallen. Die Landesregierung antwortet uns, dass die Seniorenbeiräte in den Kreisen, Städten und Gemeinden in der Regel für die Dauer der kommunalen Legislaturperiode gewählt würden. Auch hier findet sich in den im Internet veröffentlichten Satzungen ein anderes Bild. Ich habe alleine über 15 Kommunen gefunden, die eine vierjährige Amtszeit vorsehen, darunter die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Städte Bad Nauheim, Hochheim und Rödermark, um nur einige zu nennen. Weitere Gemeinden wählen oder ernennen bereits nach drei Jahren oder sogar schon nach zwei Jahren neu. Bei meinen Recherchen habe ich insgesamt über 30 Kommunen, die von der sogenannten Regel abweichen und die der Landesregierung keine Erwähnung wert sind, gefunden. Oder soll man sagen, dass die Landesregierung schlichtweg keine Kenntnis hat?, so die SPD-Politikerin.
Gekrönt werde das Ganze durch ausweichende allgemeine Nicht-Antworten, die wenig Interesse für die Seniorenarbeit vor Ort und noch weniger Gefallen an einer transparenten Information der Landtagsabgeordneten vermuten ließen. Hinzu käme ein schlampig erstelltes Verzeichnis aller Seniorenbeiräte in Hessen mit Doppelnennung von Kassel und Gießen, ohne darauf hinzuweisen, dass damit vermutlich jeweils der Landkreis beziehungsweise die Stadt gemeint seien. Kreis Bergstraße werde unter K wie Kreis einsortiert, der Landkreis Limburg-Weilburg unter L wie Lkrs., der Landkreis Marburg-Biedenkopf unter M wie Marburg. Darüber hätte man hinwegsehen können, das alleine zu kritisieren wäre kleinlich. Aber die wesentlichen Inhalte einer Antwort auf einen Berichtsantrag müssen stimmen. Da ist die Landesregierung in der Verantwortung und in diesem Fall der Sozialminister. Hier heißt es nachbessern und das werden wir auch einfordern, sagte Alex.