Günter Rudolph: Hessen vor großen Herausforderungen durch EU-Datenschutz-Grundverordnung

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat die heutige Vorstellung des 44. Datenschutzberichts wie folgt kommentiert:

„Das Jahr 2015 stand im Zeichen der europäischen Datenschutzreform. Die neue Datenschutz-Grundverordnung, die im April 2016 verabschiedet wurde, führt nach Angaben des Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Ronellenfitsch, auch in Hessen zu einem immensen Aufgabenzuwachs bei der Datenschutzbehörde. Es ist deshalb wichtig, dass die Landesregierung den damit verbundenen personellen und sachlichen Mehrbedarf berücksichtigt und für neue Stellen garantiert.

Daten werden heute zunehmend als Ware betrachtet. Dabei muss die Kommerzialisierung der informellen Selbstbestimmung in seine Schranken verwiesen werden. Der Bericht beleuchtet deshalb zu Recht die von einigen Kreditinstituten kostenlos angebotene Nutzung von cloudbasierten Haushaltsbüchern. Auch die Prüfung des Scorings bei Auskunfteien ist ein wichtiges Thema. Im staatlichen Bereich konnte nach Auffassung von Prof. Dr. Ronellenfitsch für den Einsatz von Body-Cams bei der hessischen Polizei eine datenschutzrechtlich akzeptable Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Die Arbeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten hat einen hohen Stellenwert. Der jährliche Datenschutzbericht ist ein sehr wichtiger Beitrag zum Datenschutz in Hessen. Wir danken Prof. Dr. Ronellenfitsch und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr engagierte und wertvolle Arbeit.“