Heike Hofmann: Auch in der Justiz bedarf es intelligenter Antworten und Konzepte auf digitale Herausforderungen

In ihrer heutigen Rede zur Erwiderung der Regierungserklärung von Justizministerin Kühne-Hörmann sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion, Heike Hofmann, Folgendes:

„Heute sind Internet, Computerisierung und Datentransfer nicht nur in der Gesellschaft angekommen, sondern haben diese bereits grundsätzlich verändert. Mit ihnen werden Produktionsbedingungen, Kommunikationsweisen und Wissensformen revolutioniert. Das Recht muss mit diesen Entwicklungen nicht nur „Schritt halten“ sondern garantieren, dass der Bürger in der digitalen Welt sicher, mündig und frei handeln kann.

Die Bekämpfung von Cybercrime wird auch in Zukunft eine der größten Herausforderungen der Kriminalitätsbekämpfung bleiben. Von Cyberkriminalität ist mittlerweile fast jedes zweite Unternehmen betroffen!

In unserem Bundesland gibt es die Hessische Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), die erfolgreich arbeitet. Aber Erfolge der ZIT dürfen nicht über das Grundproblem in der hessischen Justiz hinwegtäuschen, die unter fortlaufenden Personalabbau leidet. Bereits im Jahr 2003 hat die Justiz im Rahmen der sogenannten „Operation Düsteren Zukunft“ 800 Stellen abgeben müssen. In Folge davon wurden Gerichte geschlossen, weitere 400 Stellen abgebaut und nun folgen mit dem weiteren Abbauprogramm nochmals 177 Stellen!

Es ist jedoch dringend erforderlich, dass ausreichend Personal in der Justiz zur Verfügung steht, um die Cyberkriminalität zu bekämpfen. Das deutsche Strafrecht ist zur Bekämpfung der sogenannten Botnetzkriminalität grundsätzlich gut aufgestellt. Durch das IT-Sicherheitsgesetz wurde der Schutz der Bürger verbessert. Zur besseren Bekämpfung der Botnetzkriminalität sollten unserer Ansicht nach die Verbesserung der technischen Verfahren, um Botnetze zu erkennen und die Sensibilisierung der Bürger, Unternehmen und Behörden für Fragen der IT-Sicherheit im Vordergrund stehen.
Mit den geltenden Strafgesetzen kann die Botnetzkriminalität wirksam bekämpft werden. Sämtliche Aktivitäten, die mit dem Aufbau und Betrieb eines Botnetzes in Verbindung stehen, unterfallen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches oder Straftatbeständen aus Nebengesetzen.

Ein weiterer Bereich, der heute diskutiert wird, ist der Bereich der Kinderpornografie. In diesem Bereich konnte Bundesjustizminister Heiko Maas mit seiner Gesetzinitiative im Jahr 2014 erreichen, dass Kinder in Deutschland besser vor sexuellen Übergriffen geschützt werden. Es konnten Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Auch das Cybergrooming ist seitdem unter Strafe gestellt. Es ist also in diesem Bereich einiges bewegt worden.

In einem Antrag der Landesregierung an den Bundesrat zu diesem Thema fordert Schwarz-Grün eine weitere Stärkung der Ermittlungsbehörden, angesichts der stetig steigenden Anzahl und des Umfang der Verfahren, insbesondere im Bereich der Kinderpornographie. Die Landesregierung muss dies auch tatsächlich umsetzen, anstatt in der Justiz und auch bei der Polizei immer weiter Stellen abzubauen!

Die Digitalisierung unserer Welt, der Gesellschaft und auch der Justiz bedarf unserer Gestaltung für die Bürger. Dazu braucht es keine Selbstbeweihräucherung seitens der Landesregierung, keine Initiativen, die bereits umgesetzt sind, sondern die richtigen Antworten und Konzepte.“