Tobias Eckert und Stephan Grüger: Verwaltungsgericht gibt klare Hinweise auf fehlerhaftes Handeln des Landes

Zur heutigen beim Verwaltungsgericht Gießen ergangene Entscheidung in der Klage der Firma Woolrec gegen das Land Hessen sagten die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Tobias Eckert und Stephan Grüger Folgendes:

Tobias Eckert: „Wir stellen fest, dass der Steuerzahler bislang nicht für mögliche Fehler der Landesregierung beim Umgang mit der Firma Woolrec in Braunfels- Tiefenbach zahlen muss. Der stattgefundene Prozess ist ausdrücklich von Seite der Firma Woolrec als Vorbereitung einer Schadensersatzforderung dargestellt worden. Die Hinweise des Gerichtes auf die möglicherweise fehlerhafte rechtliche Grundlage der Stilllegung zeigen aber, dass Frau Puttrich in ihrer Zeit als zuständige Ministerin nicht nur bei Biblis Fehler gemacht hat – auch bei der Frage der Firma Woolrec hat Frau Puttrich offenbar alles andere als richtig gehandelt. Die Landesregierung hat im Umgang mit der Bevölkerung und mit der unter dem öffentlichen Druck stattgefundenen Stilllegung fehlerhaft gehandelt. Diese Art des politischen Handelns zieht sich wie ein roter Faden, insbesondere im Verantwortungsbereich von Frau Puttrich.“

Stephan Grüger: „Die Hinweise rund um die Firma Woolrec und die heutige Gerichtsentscheidung machen einmal mehr deutlich, wie wertvoll und wichtig die Arbeit der örtlichen Bürgerinitiative in Tiefenbach war und ist. Wir als SPD-Landtagsfraktion haben ihre Arbeit seit vielen Jahren unterstützt und begleitet. Ihre Arbeit ist noch nicht zu Ende. Dies hat die heutige Entscheidung gezeigt. Wirksame Kontrolle ist wichtig für die Akzeptanz von Industriebetrieben in unserem Land. Unser Land muss vor offenbar unseriösen Geschäftspraktiken wie die der Firma Woolrec in Tiefenbach geschützt werden, im Interesse der Menschen wie auch im Interesse unsere Industriebetriebe im Land.“