Dieter Franz: SPD fordert besonderen Schutz im Arbeitsverhältnis für aktive Feuerwehrangehörige in Einsatzabteilungen

Der feuerwehrpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dieter Franz, hat sich zur Vorstellung des SPD-Gesetzesentwurfes zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) wie folgt geäußert.

„Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag möchte eine Änderung des HBKG, um das herausragende ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrangehörigen zu würdigen, die mit Leib und Leben an 365 Tagen im Jahr das Hab und Gut anderer schützen. In Hessen engagieren sich circa 72.000 Feuerwehrmänner und –frauen in 2.600 Freiwilligen Feuerwehren. Freistellungen für die Tätigkeit in Freiwilligen Feuerwehren werden jedoch vermehrt hinterfragt, wobei auf die Personaldecke sowohl in Betrieben als auch im öffentlichen Dienst verwiesen wird. Freiwillige Feuerwehren sind zwar ehrenamtlich tätig, aber eine Pflichtaufgabe der Kommunen.

Die von der SPD-Landtagsfraktion vorgeschlagene Regelung orientiert sich an Paragraph 35a der Hessischen Gemeindeordnung, die die Sicherung der Mandatsausübung ehrenamtlicher Kommunalpolitiker regelt. Die Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse aktiver ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger sollen unter besonderen Schutz gestellt werden. Dies umfasst, dass die Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden können, Versetzung auf einen anderen Posten nur noch in engen Grenzen möglich ist und es keine Herabstufung bei der Bezahlung geben darf. Dies sind gute Instrumente um die besondere Bedeutung der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen hervorzuheben. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf die schützen, die sich tagtäglich für den Schutz anderer engagieren und ehrenamtlich tätig sind.“