Günter Rudolph: CDU und Grüne fordern erneut Sonderopfer von hessischen Beamtinnen und Beamten – Wertschätzung für gute Arbeit sieht anders aus

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, hat in der Plenardebatte des Hessischen Landtags zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen wie folgt Stellung genommen:

„Hessische Beamtinnen und Beamte werden von CDU und Grüne gegenüber von Beamten in fast allen Bundesländern und des Bundes finanziell deutlich schlechter gestellt. Auch gegenüber den Tarifbeschäftigten in Hessen sollen die Beamten nur eine einprozentige Besoldungserhöhung erhalten. Die Tarifbeschäftigten erhalten 4,4 Prozent mehr Gehalt. Wenn man die aktuellen Tarifergebnisse des Bundes und des Landes für die nächsten zwei Jahre nimmt, steigen die Vergütungen um 4,75 Prozent. Für die Beamten auf Bundesebene soll dieses Ergebnis übernommen werden.

Während in Sonntagsreden von der angeblichen Wertschätzung der Arbeit bei den Beamtinnen und Beamten von Seiten der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen geredet wird, werden im praktischen Alltag die Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt. Die Besoldungspolitik erfolgt nach dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag und der schwarz-grünen Ideologie, dass die Beamtinnen und Beamten weitere Sonderopfer finanzieller Art tragen sollen.
Vor der Landtagswahl haben CDU und Grüne genau das Gegenteil versprochen.

Neben den Kürzungen bei der Beihilfe, der längsten Wochenarbeitszeit bundesweit von 42 Stunden, der Null-Runde in 2015, soll es für 2016/2017 lediglich eine einprozentige Besoldungserhöhung geben.

Damit wird die gute Arbeit, die die hessischen Beamteninnen und Beamten leisten, von dieser Landesregierung in keiner Weise honoriert, sondern sogar mit Füßen getreten. Wer einen handlungsfähigen Staat auf all seinen Ebenen will, der muss auch die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst angemessen vergüten und besolden. Auch dies gehört zu einem respektvollen Umgang mit der wichtigsten Ressource im öffentlichen Dienst, nämlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Reaktion aus der Beamtenschaft auf den vorgelegten Gesetzentwurf machen deutlich, dass die Stimmung in den hessischen Amtsstuben schlecht ist.

Die SPD-Fraktion wird dem vorgelegten Gesetzentwurf ablehnen und einen Änderungsantrag in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Wir fordern den Gleichklang zwischen dem Tarif- und Beamtenrecht. Nicht mehr und nicht weniger. Dies hat die SPD vor den Landtagswahlen versprochen und dies gilt auch nach den Landtagswahlen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist die Fortsetzung des Wortbruches in der Besoldungspolitik von CDU und Grünen.“