
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, hat in seiner Reden zu dem vorgelegten Gesetzentwurf über die Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse von Abgeordneten des Hessischen Landtags Folgendes gesagt:
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf weichen CDU und Grüne zum wiederholten Male von der im Jahr 2008 getroffenen Regelung ab, wonach sich die Höhe der Abgeordnetenentschädigung nach einem vom Statistischen Landesamt Hessen festgelegten Index verändern soll.
Diese Regelung hat sich in den letzten Jahren bewährt. Sie war ein objektiver Maßstab und die Abgeordneten des Landtages haben bewiesen, dass sie verantwortungsvoll mit der Höhe und einer möglichen Erhöhung ihrer Diäten umgehen. CDU und Grüne machen dies jedoch zum parteipolitischen Spielchen.
Dadurch, dass sie ein erneutes Sonderopfer von den hessischen Beamtinnen und Beamten verlangen, indem sie die Besoldungserhöhung auf ein Prozent beschränken, wollen sie den Unmut, der in den hessischen Verwaltungen vorherrscht begrenzen, in dem sie auch die Abgeordnetendiäten ebenfalls um ein Prozent erhöhen wollen.
Dies ist weder sachgerecht noch hilft es beispielsweise dem Sekretär in der Besoldungsgruppe A 6, der nur eine einprozentige Besoldungserhöhung bekommt, wenn auch Abgeordnete eine Diätenerhöhung in gleicher Höhe bekommen.
Das gesamte Verfahren ist erneut ein Beleg für den schlechten Stil von CDU und Grünen, in dem sie über Pressemitteilungen den anderen Fraktionen des Landtages diese Verfahrensweise mitteilen und kurzfristig einen Dringlichen Gesetzentwurf einreichen.
Was im Deutschen Bundestag und in vielen Landtagen möglich ist, dass alle Abgeordneten gemeinsam verantwortungsvoll mit der Höhe der Abgeordnetendiäten und dem Gesetzgebungsverfahren umgehen, wird in Hessen schwarz-grünes Taktieren geopfert. Die SPD-Fraktion wird daher diesem Gesetzentwurf ablehnen.