
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat sich zu einem in heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung abgedruckten internen Polizeidokument bezüglich der Ermittlungen gegen einen Journalisten wegen des Verdachts auf Verleumdung, Verletzung des Dienst- und Privatgeheimnisses wie folgt geäußert:
Es ist nun ein Dokument aufgetaucht, das explizit auf ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verleumdung, Verletzung des Dienst- und Privatgeheimnisses gegen den BILD-Journalisten Max S. hinweist.
In der gestrigen Plenardebatte haben wir nachgefragt, ob gegen Journalisten wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat ermittelt wird. Sowohl der Innenminister als auch die Justizministerin haben ausgeführt, dass die Ermittlungen wegen Geheimnisverrats gegen Unbekannt geführt würden.
Wir fordern den Innenminister und die Justizministerin auf, uns bis Dienstag, den 26. April 2016, 11 Uhr, mitzuteilen, ob die Veröffentlichung in der BILD-Zeitung zutrifft, dass es ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses gegen den Journalisten Max S. gibt.
Darüber hinaus fragen wir erneut nach, da Herr Beuth und Frau Kühne-Hörmann die Antwort im Hessischen Landtag schuldig geblieben sind, ob gegen Journalisten wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat ermittelt wird.