Wolfgang Decker: Anlassbezug für die Ladenöffnung an Sonntagen beibehalten

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Wolfgang Decker hat sich heute in der Aktuellen Stunde des Landtages zu den Ladungsöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen wie folgt geäußert:

„Aus Sicht der SPD-Fraktion gibt es mehrere Gründe, dass bestehende Ladenöffnungsgesetz beizubehalten und keine Streichung des Anlassbezuges für eine sonntägliche Öffnung vorzunehmen. Zum einen fühlen wir uns den betroffenen Beschäftigten, den Vereinen und Institutionen mit ihrem berechtigten Bedürfnis nach sonntäglicher Ruhe verpflichtet. Zum anderen weil wir aufgrund der klaren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erhebliche rechtliche Bedenken gegen eine Gesetzesänderung haben. Denn das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass das in Artikel 140 verankerte Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit so bedeutsam ist, dass es nicht ohne einen bestimmten Grund aufgehoben werden kann. Insgesamt sehen wir in dieser Sache keinen gesellschaftlichen Konsens. Im Übrigen halten wir den Wegfall eines konkreten Ereignisses für die sonntägliche Öffnung für wenig geeignet, den innerstädtischen Einzelhandel nachhaltig zu stützen. Es besteht dann die Gefahr, dass man die Ladenöffnung unattraktiv macht.“