Dieter Franz: Erfahrungen älterer Feuerwehrmänner und -frauen können Freiwilligen Feuerwehren helfen

Der feuerwehrpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dieter Franz äußerte sich zum Thema „Sonderregelung für Seniorinnen und Senioren in der Feuerwehr“ im Rahmen einer Aktuellen Stunde im Hessischen Landtag wie folgt:

„Die neue Sonderregelung für Seniorinnen und Senioren in den Freiwilligen Feuerwehren ermöglicht es ihnen, gesammelte Erfahrungen und Kenntnisse zum Beispiel im Rahmen von Brandschutzunterricht in Kindergärten oder Schulen weiterzugeben. Neu an der Regelung ist der höherwertige Versicherungsschutz, den die Unfallkasse Hessen gewährleistet, die vom Land und den hessischen Kommunen getragen wird. Man muss darüber nachdenken, ob die willkürlich gezogene Grenze von 70 Jahre nicht noch geändert werden sollte. Die Seniorinnen und Senioren können ihren individuellen Zustand am besten einschätzen und es bedarf für die Ausübung der Tätigkeit der Zustimmung der beteiligten Kommune und der Leitung der örtlichen Feuerwehr. Im Sinne der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Seniorinnen und Senioren ist die Regelung begrüßenswert, da es für die Feuerwehren eine Arbeitserleichterung bedeutet und es auch personell eine Entlastung bedeutet.“