Michel Siebel: Rundfunkänderungsstaatsvertrag ermöglicht öffentlich-rechtliches Jugendangebot und verbessert den Jugendschutz

Der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Michael Siebel hat sich heute in der Plenardebatte des Hessischen Landtags zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages wie folgt geäußert:

„Ein wichtiger Schritt, um jungen Menschen den Zugang zu öffentlich-rechtlichen Programm zu ermöglichen, ist die Beauftragung eines online basierten Jugendangebots. Aus Sicht der SPD ist es sehr wichtig, für die Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen ein Angebot zu schaffen, das dort verfügbar ist, wo die Jugendlichen und jungen Erwachsenen Inhalte ansehen – nämlich auf Internetplattformen. Daher ist es auch begrüßenswert, dass die Inhalte nicht nur auf einer eigens für das Jugendangebot geschaffenen Plattform abrufbar sind. Auch Plattformen wie YouTube sind konzeptionell vorgesehen, um die Zielgruppe zu erreichen.

Wir begrüßen es, dass nach anfänglichem Zögern sich auch die Hessische Landesregierung darauf verständigen konnte, bei diesem Angebot mitzumachen. Dies ebnet zudem den Weg, grundsätzlich über den Telemedienauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu diskutieren. Aus unserer Sicht ist es in Anbetracht der großen Erfolge der Mediatheken und Online-Inhalte parallel zum klassischen Fernsehangebot wichtig, dass auch diese Angebotsformen Teil des öffentlich-rechtlichen Profils sind.

Es ist gut, dass ein Konsens zwischen allen Ländern beim Jugendschutz gefunden wurde. Dabei wurde ein umfangreiches und transparentes Verfahren durchgeführt:

Es gab zwei Online-Konsultationen und mehrere Fachgespräche und Anhörungen mit Jugendschutz-Institutionen, ebenso wie mit den betroffenen Wirtschaftsunternehmen. Durch die frühe Einbeziehung der verschiedenen Akteure ist es gelungen ein ausgewogenes, konvergentes und praxistaugliches Jugendmedienschutzsystem zu schaffen. Dabei wird auf die Stärkung der koregulierten Selbstregulierung gesetzt. Zudem werden die Altersstufen von Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vereinheitlicht.

Der SPD Fraktion liegt der Jugendmedienschutz in seinen verschiedenen Facetten schon lange am Herzen. Es geht dabei nicht nur um die regulatorische Vorgaben, sondern auch um die Verbindung dieser Regelungen mit dem technischen Jugendmedienschutz, also etwa den Jugendschutzprogrammen, und mit der Förderung von Medienkompetenz. Sie wissen, dass die SPD Fraktion sich wünscht, dass auch das Land Hessen in diesem Bereich mehr tut und die Landesanstalt für privaten Rundfunk in die Lage versetzt wird mehr zu tun.

Im Hinblick auf die durchgeführte Evaluierung des Rundfunkbeitrags werden durch den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag finanzielle Erleichterungen im Rundfunkbeitragssystem verankert. So haben beispielsweise die Unternehmen die Wahl, ob sie zur Bestimmung ihres Rundfunkbeitrages die Gesamtanzahl ihrer Angestellten oder die Anzahl nach Berechnung sogenannter Vollzeitäquivalente an den Beitragsservice melden. Zudem konnten wir auch den Rundfunkbeitrag für privilegierte Einrichtungen wie etwa Kindertagesstätten und Behindertenwerkstätten von einem vollen Beitrag auf einen Drittelbeitrag ermäßigen.“