Norbert Schmitt: Verfassungsänderungen brauchen breiten Konsens

Die SPD wird bei den Beratungen zur Änderung der Hessischen Verfassung auf einen breiten Konsens wertlegen. „Verfassungsänderungen sind zentrale Festlegungen auf Dauer und benötigen deshalb einen großen Konsens“, sagte der Obmann der SPD-Landtagsfraktion in der Enquetekommission Verfassung, Norbert Schmitt, am Mittwoch in Wiesbaden.

Konkret wolle die SPD bei einer Verfassungsänderung die gebührenfreie Bildung von Anfang an verankert wissen, so unter anderem die gebührenfreie Kinderbetreuung und den Ausschluss der Erhebung von Studiengebühren.

„Auch die SPD will die Staatsziele erweitern. Wir wollen aber auch überprüft wissen, ob und wie sich bereits vorgenommene Erweiterungen der Staatsziele, zum Beispiel die Staatsziele Umwelt oder Sport, auf die konkrete Politik ausgewirkt haben. Die Wirksamkeit vorangegangener Veränderungen muss am Anfang neuer Staatszielbestimmungen stehen“, sagte der SPD-Abgeordnete.

Ein weiterer Diskussionspunkt für die SPD sei die Stärkung der parlamentarischen Minderheitsrechte. Die Rechte der Opposition bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen oder die Kontrollrechte bei nachrichtlichen Tätigkeiten des Landes müssten verbessert werden.

Der besondere historische Kern der Hessischen Verfassung solle nach Willen der SPD erhalten bleiben. „Wie in keiner anderen Verfassung werden in der Hessischen Verfassung die sozialen und freiheitlichen Grundrechte betont und definiert. So wird unter anderen bestimmt, dass die Wirtschaft dem Wohle der Allgemeinheit dient. Daran wollen wir jedenfalls nicht rütteln“, sagte Schmitt.