Marius Weiß: Grundlegende Rechtsfragen müssen vom Staatsgerichtshof geklärt werden

Der Obmann des Untersuchungsausschusses 18/3 zur European Business School (EBS) der SPD-Landtagsfraktion Marius Weiß, hat die heutige mündliche Verhandlung vor dem Hessischen Staatsgerichtshof zur Klärung von Beweisanträgen, Verfahrensablauf und Minderheitenrechten von SPD und Grünen in Wiesbaden wie folgt kommentiert:

„Wir haben die Hoffnung, dass wir den Staatsgerichtshof heute mit unseren Argumenten überzeugen konnten, dass der Rechtsstreit um den EBS-Untersuchungsausschuss in der Sache entschieden werden kann. Das Argument, dass das Verfahren, das damals von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam angestrengt worden war, unzulässig sei, weil die Grünen heute nicht mehr Oppositionsfraktion seien, erscheint mir widerlegt. In der heutigen Verhandlung wurde deutlich, dass es für die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens nicht zwingend darauf ankommt, dass Antragsteller und Antragsgegner weiterhin personenidentisch bleiben. Wäre dem so, dann könnten Streitigkeiten aus parlamentarischen Untersuchungsausschüssen niemals mehr nach Ablauf einer Legislatur entschieden werden. Klagen, die kurz vor dem Ende einer Legislatur eingebracht werden, müssten dann immer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eingebracht werden, was erkennbar Sinn und Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes zuwider liefe.

Wir sind der Ansicht, dass aus zwei Gründen weiterhin ein Klarstellungsinteresse der aufgeworfenen Rechtsfragen besteht: Einerseits muss aufgrund des Fehlens eines Hessischen Parlamentarischen Untersuchungsausschussgesetzes durch den Staatsgerichtshof grundsätzlich geklärt werden, ob die damalige Parlamentsmehrheit aus CDU und FDP zahlreiche und nichterforderliche Zeugen kurz vor dem drohenden Ende der Legislatur im Verhältnis von sieben zu eins benennen und vernehmen durfte, um damit die Beweiserhebungen der damaligen Minderheit aus SPD und Grünen zu verhindern. Andererseits scheint uns heute eine konkrete Wiederholungsgefahr der zahlreichen Nennungen von nichterforderlichen Zeugen durch das Verfahren im NSU-Untersuchungsausschuss gegeben zu sein. Deshalb ist es aus unserer Sicht erforderlich, dass der Staatsgerichtshof grundsätzlich in der Sache entscheidet und die Abgeordnetenrechte zwischen Mehrheit und Minderheit in Untersuchungsausschüssen konkreter bestimmt.

Es geht darum, dass das Verfassungsgericht die Spielregeln im parlamentarischen Betrieb klar definiert. Es darf nicht sein, dass die Opposition mit ihrem Minderheitenrecht zwar Untersuchungsausschüsse einrichten kann, die Regierungsfraktionen diese dann aber durch Beschlüsse mit einfacher Mehrheit blockieren und behindern können.“