Ernst-Ewald Roth: Inhaltliche Vorschläge der SPD für ein Behindertengleichstellungsgesetz sind Konsens

Der Sprecher für Inklusion der SPD-Landtagsfraktion Ernst-Ewald Roth hat die zweite Lesung Gesetzentwurfs der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am gestrigen Dienstag in Wiesbaden wie folgt kommentiert:

„Für die SPD gilt der Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention: „Nicht ohne uns – über uns". Die betroffenen Menschen haben ein Recht und Anspruch darauf, bei Regelungen, die sie betreffen, auch mitzuwirken. Wir haben uns schon durch die Anzuhörenden in der Landtagsanhörung in vollem Umfang bestätigt gesehen. Es wurde mehr als deutlich, dass ein solches Gesetz, wie wir es vorgelegt haben, längst überfällig ist. Umso unverständlicher ist es, dass trotz des inhaltlichen Konsens nun von der schwarz-grünen Landesregierung der Zeitpunkt als Ausrede dient, um eine landesweite Regelung abzulehnen. Die Betroffenen warten darauf.“