
In der Plenardebatte zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfes der SPD für ein Hessisches Transparenzgesetz sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph am Dienstag in Wiesbaden:
Die SPD hat im September 2015 einen Gesetzentwurf für Hessisches Transparenzgesetz in den Landtag eingebracht. Damit soll endlich der dringend notwendige bessere Informationszugang der hessischen Bevölkerung gewährleistet werden, damit sich die Bürgerinnen und Bürger zügig und ohne Blockade über die Inhalte von Akten der öffentlichen Verwaltungen informieren können. Auf Bundesebene und in elf Bundesländern gibt es bereits Transparenz- oder Informationszugangsgesetze, lediglich in Hessen ist dieser Umstand noch nicht geregelt.
Die 2016 durchgeführte Anhörung im Hessischen Landtag hat deutlich gemacht, dass es sich bei dem vorgelegten Gesetzentwurf um einen guten Kompromiss zwischen der Informationsfreiheit für Bürgerinnen und Bürger einerseits und den Interessen der öffentlichen Hand andererseits handelt. Der Gesetzentwurf gewährt grundsätzlich jedem einen Informationsanspruch gegenüber öffentlichen Stellen. Bürgerinnen und Bürger sollen und müssen einen umfangreichen Einblick in staatliches Handeln erhalten können. Ein umfassendes Informationsrecht stützt die demokratische Meinungs- und Willensbildung und fördert damit bürgerschaftliche Teilhabe.
Wir wollen mit dem Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz- und Demokratiestärkung gehen. Dies ist in Hessen längst überfällig.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte hält eine gesetzliche Regelung in Hessen aufgrund europäischer Vorgaben für erforderlich.
Nach dem Gesetzentwurf soll der Hessische Datenschutzbeauftragte auch die Funktion des Beauftragten für Informationsfreiheit übernehmen. Datenschutz und das Recht auf Informationsfreiheit stehen oft in einem Spannungsverhältnis. Dafür, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte in Personalunion wahrnehmen kann, soll es zu einem sachgerechten Interessenausgleich kommen und man kann bestehende Synergieeffekte sinnvoll nutzen. Deswegen ist es auch wichtig, dass bei Ablehnung eines Antrages auf Akteneinsicht der Beauftragte für Informationsfreiheit angerufen werden kann. Dadurch, dass der Datenschutzbeauftragte auch eine unabhängige Behörde ist, ist die Neutralität sichergestellt.
Bisher hat die schwarz-grüne Koalition wenig Interesse, die Informationsfreiheit für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. CDU und Grüne müssen endlich ihre Blockadehaltung aufgeben. Hessen ist beim Thema Transparenz- und Informationsfreiheit Schlusslicht.
Der vorgelegte Gesetzentwurf bietet die Gelegenheit, ein modernes Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen. Wer den mündigen Bürger will, muss ihm auch die Möglichkeit geben Einsicht in staatliches Handeln nehmen zu können. Dies wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der SPD-Fraktion möglich.
Wir fordern CDU und Grüne auf, ihm endlich zuzustimmen und auch mehr Demokratie in Hessen für Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.