
Die SPD-Bildungspolitikerin Kerstin Geis hat in der Debatte zur Beantwortung der Großen Anfrage der SPD zur Zukunft der Hauptschulen gesagt:
In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Hauptschule oder den Hauptschulzweig einer kooperativen Gesamtschule besuchen, halbiert. Im Schuljahr 2013/2014 wählten die Eltern von nur noch gut 1.200 Schülerinnen und Schüler den Bildungsgang Hauptschule. Davon waren knapp die Hälfte Kinder mit Migrationshintergrund. Das ist ein auffälliger Befund. Denn in der Gesamtheit der hessischen Schulen beträgt der Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund laut Statistischem Landesamt im Schuljahr 2013/2014 rund 26 Prozent.
Klar ist auch, dass in Hessen drei Mal so viele Schülerinnen und Schüler vom Bildungsgang Realschule in den Bildungsgang Hauptschule gewechselt sind als aus der Hauptschule in den Bildungsgang Realschule.
Jugendliche mit Migrationshintergrund erzielen insgesamt nach wie vor schlechtere schulische Ergebnisse als solche ohne Migrationshintergrund. Dies beweist, dass in Hessen der Bildungserfolg nach wie vor vom Elternhaus abhängt und oft auch von dessen Geldbeutel. Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund haben schwierigere Ausgangsbedingungen und erleben dadurch häufiger Benachteiligungen. Eine frühe und zielgerichtete Förderung erhöht von Anfang an die Chancengleichheit und führt zu besseren Bildungsabschlüssen. Dafür bedarf es aber einer entsprechenden Ausstattung bereits in der Grundschule. Eine Verlagerung von Lehrerstellen aus der Grundschule in die Sekundarstufe I ist das gänzlich falsche Signal.
Knapp 300 sogenannte Intensivklassen in diesem Jahr bilden eine Grundlage, die es in der nahen Zukunft sicherlich auszubauen gilt. Schaut man sich an, wie diese Intensivklassen über die Schulen verteilt sind, stellt man sehr schnell ein Ungleichgewicht fest. Während nur acht Intensivklassen an hessischen Gymnasien installiert wurden, verteilt sich der Rest über die hessischen Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gesamtschulen.
In der Frage, was mit den Erkenntnissen aus dem Bildungsgipfel und den sonst noch erforderlichen Anpassungen in unseren Schulen auf aktuelle Bedürfnisse wohl passieren wird, werden wir gebetsmühlenartig darauf verwiesen, dass im Laufe des Jahres 2016 eine Novellierung des Hessischen Schulgesetzes vorgelegt wird. Wir erwarten einen kraftvollen Wurf und kein Verheddern in schwarz-grünen Koalitionsfallstricken.