
Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser hat nach der Behandlung des dringlichen Berichtsantrags der FDP zur Kommunikationspraxis von Polizeibehörden bei Straftaten von Flüchtlingen im hessischen Innenausschusses davor gewarnt, bewusst Misstrauen gegenüber Politik und Presse zu schüren. Die FDP sollte die Debatte um Berichterstattung nach den Ereignissen in Köln nicht zu einer Skandalisierung nutzen. Es ist dringend erforderlich, dass eine Stigmatisierung einzelner Bevölkerungsgruppen vermieden wird und diese nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Wir haben keine Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei in Hessen nicht sorgsam mit den Informationen umgeht oder bewusst etwas verschwiegen hat, sagte Faeser am Donnerstag in Wiesbaden.
Die SPD hält es für wichtig, dass die Öffentlichkeit umfassend informiert wird. Jedoch muss bei einer Veröffentlichung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Straftaten immer auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewahrt werden. Es muss eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem Interesse der Gesellschaft an der Veröffentlichung stattfinden. Der Pressekodex stellt dabei eine sehr wichtige Grundlage da. Hier ist in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht geregelt, dass die Presse das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung zu achten hat, so Faeser.
Weiter heißt es im Pressekodex Ziffer 12: In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte. Dies sei auch für die Polizei eine gute Orientierung, so Faeser.