
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat der schwarz-grünen Landesregierung beim Dienstrechtsänderungsgesetz mangelnden Reformwillen vorgeworfen. Wir hätten uns von dem Dienstrechtsänderungsgesetz, mit dem laut Landesregierung der letzte Schritt der Dienstrechtsreform vollzogen werden solle, mehr erwartet. Die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessens werden seit Jahren von der Regierung für Konsolidierungsmaßnahmen herangezogen. Wir können nicht nachvollziehen, dass weiterhin auf eine Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an der Einkommensentwicklung verzichtet wird. Die Dienstrechtsmodernisierung wäre eine gute Möglichkeit gewesen, um hier aktiv zu werden, sagte Rudolph am Dienstag in Wiesbaden.
Auch eine echte inhaltliche Reform des Hessischen Personalvertretungsrechts sei von der Landesregierung nicht angegangen worden. Es würden lediglich kleine Änderungen vorgenommen. Der große Wurf bleibe aber aus. Die SPD sieht ein Problem bei der neu geschaffenen Möglichkeit der Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen von Beamtinnen und Beamten. Der Gesetzesentwurf sieht eine Mindestforderung von 500 Euro vor. Bei der Anhörung wurde jedoch deutlich, dass dieser Betrag zu hoch angesetzt ist. Wir halten eine Grenze von 250 Euro für angemessen. Bei der Anhebung der Erschwerniszulage für den Dienst zu ungünstiger Zeit (DuZ) bleibt die schwarz-grüne Landesregierung hinter unseren jahrelangen Forderungen zurück. Die SPD hatte auch in diesem Jahr mit einem Änderungsantrag zum Haushalt eine Anhebung der Nachtarbeit von 1,28 Euro auf 3,00 Euro, der Sonn- und Feiertagsarbeit von 2,72 Euro auf 3,50 Euro und der Samstagsarbeit von 0,64 Euro auf 0,90 Euro gefordert. Die Zahlen wurden von der Landesregierung nicht übernommen. Wir haben uns deshalb entschieden, den Gesetzesentwurf der Landesregierung abzulehnen, so der SPD-Politiker.