
Die mittelstandspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Elke Barth hat die Forderung der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) nach einem Zuwanderungsgesetz als richtig und wichtig bezeichnet. Wir begrüßen die erneuten Forderungen der VhU nach einem Zuwanderungsgesetz. Es ist völlig richtig, eine Trennung zu machen zwischen Menschen, die vor Krieg und Vertreibung zu uns flüchten und daher Anspruch auf ein Asylverfahren haben und solchen, die zu uns kommen möchten, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern, sagte Barth am Mittwoch in Wiesbaden.
Die SPD fordere seit langem ein Zuwanderungsgesetz, welches jenseits der Asylgesetzgebung Menschen die Möglichkeit der Zuwanderung eröffne, um in Deutschland zu arbeiten. Wir brauchen zudem eine klare Gesetzeslage für die Menschen, die sich hier die nächsten Jahre während einer zeitlich befristeten Duldung und des Anrechts auf Asyl bei uns gut integriert und Arbeit gefunden haben. Diese Menschen dann wieder in ihre Länder zurückzuschicken, nur weil sie keinen Aufenthaltsstatus mehr haben, wäre völlig kontraproduktiv. Auch hier müssen wir Möglichkeiten der Zuwanderung jenseits der Asylgesetzgebung schaffen, so die SPD-Abgeordnete.
Im Pflegebereich kämen in der Rhein-Main-Region 0,3 Bewerbungen auf ein Stellenangebot, zudem beklage das deutsche Handwerk zum Stichtag 30. September 2015 wieder 24.000 nicht besetzte Ausbildungsplätze. Es herrsche in vielen Berufen Fachkräftemangel. Allein im Rhein-Main-Gebiet fehlten etwa 70.000 Fachkräfte. Der stetige Rückgang unserer Erwerbsbevölkerung macht es unerlässlich, an dieser Stelle die Gesetzeslage zu verbessern und die vielen bestehenden Vorschriften in einem Zuwanderungsgesetz zu bündeln. Aktuell existiert nur ein Wirrwarr an unübersichtlichen gesetzlichen Regelungen. Das können wir uns in der jetzigen Situation nicht mehr leisten, so Barth. Die SPD hoffe, dass der neuerliche Appell der VhU bei der CDU nicht weiter auf taube Ohren stöße.