Tobias Eckert: Ingenieurgesetz garantiert Schutz der Berufsbezeichnung bei hohen Qualitätsanforderungen

Der für die freien Berufe zuständige SPD-Landtagsabgeordnete Tobias Eckert hat am Donnerstag im Hessischen Landtag bei der zweiten Lesung des Ingenieurgesetzes betont, dass der Ingenieur-Titel ausreichend geschützt werden müsse. Die Arbeit von Ingenieuren, Architekten und Planern zeichne sich durch ein hohes Maß an fachlichem Können und die Befähigung zu kreativen Leistungen aus.
„Nach der durchgeführten Anhörung im Fachausschuss und den vorgenommenen Änderungen geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung“, sagte Eckert.

Die SPD-Fraktion unterstütze den Entwurf. Die angemahnten Nachbesserungen der Kammern seien in den Gesetzentwurf eingeflossen. Der SPD-Politiker erinnerte jedoch daran, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf zunächst den Verbänden als Regierungsentwurf zur Anhörung zugeleitet worden sei, bevor ihn die Fraktion von CDU und Grünen als Fraktionsgesetz eingebracht hätten. „Trotz des holprigen Starts wurde ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt“, so Eckert.

„Der Ingenieur ist deshalb kein Titel wie andere. Er weckt zu Recht Vertrauen in die Arbeit seiner Träger. Man verlässt sich auf Eignung, Qualifikation, hohe Leistung und Kontrolle durch die Kammern“, so Eckert, der auf die Bedeutung eines qualitativen Schutzes der Berufsbezeichnung hingewiesen habe. Auf Ebene des Berufsrechts würden Qualitätsanforderungen festgeschrieben, die gleichermaßen im Interesse der Ingenieure wie der Verbraucher stünden“, so Eckert.