
Scharfe Kritik am Verhalten der schwarz-grünen Koalition in der Frage der Inklusion in Kindertagesstätten hat der sozial- und familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerhard Merz geübt. Der gestern in zweiter Lesung behandelte Gesetzentwurf stellt zwar sicher, dass den Trägern die Einnahmeausfälle, die nach den Regeln des Kinderförderungsgesetzes bei Aufnahme behinderter Kinder entstehen würden, vom Land ausgeglichen werden. Er stellt aber darüber hinaus keine Verbesserung bei der finanziellen Förderung einer inklusiven frühkindlichen Bildung dar, sagte Merz am Mittwoch in Wiesbaden.
Der schwerste Mangel sei aber, dass sich Schwarz-Grün nach wie vor weigere, Standards für die inklusive Betreuung, Erziehung und Bildung behinderter und nichtbehinderter Kinder im Gesetz zu verankern. Es ist und bleibt inakzeptabel, dass es im Zeitalter der UN-Behindertenrechtskonvention zwar unterschiedliche Qualitätsstandards für die Betreuung unter- und über-Dreijähriger, nicht aber für behinderte und nichtbehinderte Kinder gibt, so der SPD-Abgeordnete.
Die SPD hatte zur zweiten Lesung einen Änderungsantrag eingebracht, der einen Anrechnungsfaktor für behinderte Kinder bei der Berechnung der Gruppengröße vorsah. Außerdem hatte die SPD beantragt, die neuen Inklusionspauschalen auch auf den Bereich der Tagespflege anzuwenden, ein sachlich und aus Gründen der Wahlfreiheit der Eltern bei der Art der Betreuung dringend erforderliche Regelung.
Leider hat sich Schwarz-Grün auch an dieser Stelle wieder einmal als unbelehrbar erwiesen. Deshalb kann dieser Gesetzentwurf nicht unsere Zustimmung finden, sagte Merz.